Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

I. Band - 12. Die Archive des Allerhöchsten Oberbefehls

115 besorgen. Diese waren damals: alle Truppenbewegungen aus einem Generalat in das andere, Genehmigung und Abänderung der militärischen Dienstnormen und Reglements, Personalangelegenheiten vom Stabsoffizier aufwärts, die Disponierung über das gesamte Kriegsmaterial zu Land und zur See u. a. m. Als 1849 die Reorganisierung des Heeres und eine Neueinteilung in vier Armeen angeordnet wurden, vereinigte der Kaiser alle Hauptzweige beim „Allerhöchsten Armeeoberkommando“ und bestimmte für alle höheren Per­sonalien vom Stabsoffizier aufwärts seinen Ersten Generaladjutanten als Generaladjutanten der Armee8). Vom Jahre 1853 an ging auch die admini­strative Leitung der Armee an das Armeeoberkommando über, das nunmehr noch die letzten Agenden des KM. übernahm. Den Oberbefehl führte, wie bisher, der Kaiser selbst. Mit der Durchführung der kaiserlichen Befehle wurde die Militärzentralkanzlei beauftragt, die zugleich zur Zen­tralleitung und Überwachung des Armeedienstes berufen war und den Ge­schäftsgang des Armeeoberkommandos an den Kaiser vermittelte. Zu ihrem Wirkungskreise gehörten auch alle Personalien der Offiziere und Militär­parteien von der 8. Diätenklasse aufwärts. Als Vorstand fungierte der Erste Generaladjutant, der in den Ministerkonferenzen die Angelegenheiten des Heeres zu vertreten hatte9). Nach Beendigung des Krieges 1859 ergab sich die Notwendigkeit einer Abgrenzung des Geschäftsumfanges der höchsten militärischen Dienststellen. Das Organisationsstatut erfuhr in einigen Punkten eine Abänderung; die Unterordnung des Präsidialbüros des Armeeoberkommandos unter die Militär­zentralkanzlei hörte auf. Der bisherige Chef FML. Franz Graf F o 11 i o t de Crenneville wurde an Stelle des FML. Graf G r ü n n e zum Ersten Generaladjutanten, Chef der Militärkanzlei und des Adjutantenkorps ernannt. Die Militärkanzlei wurde bald darauf in „Generaladjutantur Seiner Majestät“ umbenannt10 *). Ende 1860 erfolgte auch die Auflassung des Armeeoberkommandos und die Wiedererrichtung des KM., das dessen Funktionen sowie einen Teil der Agenden der bisherigen Generaladjutantur übernahm. Mit der Neuorganisierung der Armee 1867 wurde die Stelle des Ersten Generaladjutanten, zugleich Generaladjutant der Armee, aufgehoben und die bisherige Generaladjutantur von nun an als Militärkanzlei des Kaisers und Königs bezeichnet11). Seit dieser Zeit blieben der kaiserlichen Entschließung u. a. Vorbehalten: Ernennungen der Generale, Stabs- und Ober-Offiziere, der Militär-Geistlichen, -Ärzte, Auditoren, Truppenrechnungsführer und Militär­intendanturbeamten, ferner der übrigen Militärbeamten von der VIII. Rangs­klasse aufwärts, Diensteinteilungen der Generale und Stabsoffiziere, Sank­tionierung aller Vorschriften, die den Dienst, die Organisation, Ausbildung, Bekleidung und Bewaffnung, den Geldaufwand, die Rechnungslegung und dein Verwaltungsdienst regelten, endlich alle Auszeichnungen und Gnadenange­legenheiten. Die MKSM. hatte nach den Befehlen des Kaisers die einlangenden Vor­träge zu behandeln und die Resolutionsentwürfe, Referate etc. zu verfassen, 8) MZK. 915 1/2 C vom 16. 10. 1849 mit den Armeebefehlen Nr. 1—3. 9) Organisationsstatut für die k. k. Armee, Nr. 185/G.A. von 1857, Armee­befehl Nr. 22. !«) Nr. 8006/C.K. vom 2. 12. 1859. u) Militärkanzlei Nr. 2396 vom 11. 7. 1867. 8*

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