Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)
I. Band - 10. Die Auszeichnungsakten und das Militär - Maria Theresien - Ordensarchiv
99 derselben das Militär-Ver dienstkreuz erhalten haben, sowie Konsignation jener Offiziere, welche im Feldzug 1848/49 in Italien in Armeebefehlen belobt worden sind, mit Ausnahme der Gefallenen: Bd. 25; Namenszettelkatalog über verliehene ausländische Orden: 6 Karteischachteln. 4. Auszeichnungsakten des Weltkrieges 1914—1918. Dieser Bestand stellt eine Evidenz der österr.-ung. Teilnehmer am ersten Weltkrieg dar, indem er über jeden einzelnen Ausgezeichneten eine Reihe von Personaldaten enthält, deren Wert bis in die Gegenwart reicht. Das Charakteristische dieses Bestandes vom archivalischen Standpunkt aus ist, daß sich innerhalb desselben die Begriffe „Kanzlei“', „Registratur“ und „Archiv“ vielfach überschneiden. Die Gründe dafür liegen einerseits darin, daß Auszeichnungsakten oft nur unter dem Zwang rein äußerlicher Umstände, ohne Durchlauf durch eine Registratur sofort im Archiv hinterlegt wurden, zum anderen in der Materie selbst, indem Auszeichnungsakten lange Zeit hindurch ihre aktuelle Bedeutung bewahren und ein solcher Bestand daher auch nach seiner Hinterlegung im Archiv mehr den Charakter einer Registratur beibehält. Gerade bei den Auszeichnungsakten des Weltkrieges machten Anfragen der Staatsverwaltung und verschiedener Versorgungsdienststellen eine Fortführung und Ergänzung der Vorgefundenen Kanzleibehelfe (Karteien) durch das KA. notwendig. So setzte sich die bei den militärischen Dienststellen unterbrochene Kanzleitätigkeit im Archiv weiter fort. Der Provenienz nach hat der Bestand verschiedene Ursprünge: a) Die Belohnungsaktengruppe des KA. Mit Beginn des 1. Weltkrieges tauchte bald die Frage auf, was mit den von den Truppen eiingereichten Belohnungsanträgen nach ihrer Veröffentlichung in den Personalverordnungsblättern zu geschehen habe. Das AOK. verfügte mit Erlaß Res. Nr. 96 vom 20. 8. 1914, daß diese Belohnungsanträge an das KA. .abzugeben seien. Der Geschäftsgang war nun folgender: Nach der von den zuständigen Kommandostellen 8) durchgeführten Verleihung wurden die Belohnungsanträge nach Formationen (Heer, Landwehr, Honvéd, Zivil) gesammelt und dem KM. eingesendet. Im KM. erhielten die Anträge eine 8) Das Recht zur Verleihung von Auszeichnungen, das zu Beginn des Krieges nur dem Kaiser zustand, wurde mit a.h. Handschreiben vom 8. 8. 1914 hinsichtlich der Verleihung von Tapferkeitsmedaillen dem Armeeoberkommandanten übertragen. Doch auch dieser wurde durch die lange Dauer des Krieges und, um einer Waffentat möglichst rasch die verdiente Dekoration folgen lassen zu können, veranlaßt, das Verleihungsrecht immer weiter auszudehnen. Demnach waren schließlich zuständig für die Verleihung von Bronzenen Tapferkeitsmedaillen: Regimentskommandos und Kommandos detachierter Abteilungen (Bataillone, Kavallerie- und Artillerie-Divisionen), Schiffsdivisionskommandos, Kreuzerflottillenkommandos, Seebezirkskommando Triest und Sebenico und alle höheren Kommandos; für die Silberne Tapferkeitsmedaille I. und II. Klasse: Divisionskommandos, Donauflottillenkommando, Küstenschutzkommando Mostar und Brgat, der Militärbevollmächtigte in Konstantinopel, die Kriegshafenkommandos Cattaro und Pola, das Festungskommando Krakau, der Kommandierende General in Bosnien und Herzegowina, die Militärgeneralgouverneure Lublin, Serbien, Montenegro und alle höheren Kommandos; für die Goldene Tapferkeitsmedaille: der Stellvertreter des Armeeoberkommandanten, das Flottenkommando, das Heeresfrontkmdo. Eh. Karl bzw. Eh. J o s e p h, die HGK. Eh. Eugen, Conrad, Eh. Joseph, Boroevic; für das Eiserne Verdienstkreuz : Korps- und gleichgestellte Gruppenkommandos, der Kommandierende General in Bosnien und Herzegowina, das Festungskommando Krakau, das Kriegshafenkommando Pola, die Militärgeneralgouverneure Lublin, Serbien, Montenegro und alle höheren Kommandos. 7*