Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)
Das Wiener Hofkammerarchiv
Das Wiener Hofkammerarchiv XXI Zeiten nicht vorstellt“) kostete eine reichliche Mühe, 1785 war sie beendet. Zwischendurch stieß auch die (lebende) Hofkammerregistratur, als sie 1765 aus dem Münzamtshaus in ziemlich knapp bemessene Räume des Banko- deputationsgebäudes übersiedeln mußte, „eine beträchtliche menge von acten lang verflossener jahren“ an das Archiv ab. Vier Jahre später waren alle noch in der Hofkriegsratsregistratur befindlichen „hungarischen und anderen cameralacten“ zu übernehmen. 1775 aber kam der später als „Reichsakten“ bezeichnete Bestand an das Archiv: „in einem finsteren gewölbe im münzhause“ und „in unterirdischen und feichten 4 holzgewölbern“ fand sich dieses außerordentlich kostbare Schriftgut „theils seit undenklichen Zeiten in küsten und verschlügen verwahrt, theils aber unverwahrt und ganz bloß mit anderen Schriften und fascikeln aufgehauft“; manches war schon vollständig vermodert, vieles jedoch konnte noch gerettet werden. 1785 fiel dann dem Hofkammerarchiv der Rest des noch in Graz liegenden „Schatzgewölbes“ zu: „repertorien, lehenbücher, urbarien, dann die die correspondenz des erzherzogs Karin seel. betrefende Schriften“. Und schließlich wurden 1791 ins Archiv „übersezet“: „die generalkasse-direkzionsakten, die kontributions-akten, die kredits-deputations-akten, die alten post-akten, die hofquartiers-akten, die alten navigations-, hungersnoth-, proviantirungs- und getraid-akten“ (sämtliche mit ihren Behelfsbüchern) und „die alten hofkammer-einreichungs-protokollen- und expeditsbücher“. Nächst diesen Übernahms- und den damit zusammenhängenden Ordnungsarbeiten nahmen die Auslieferungen an das seit 1749 im Aufbau begriffene Haus-, Hof- und Staatsarchiv in steigendem Maße die Beamten des Hofkammerarchivs in Anspruch. Am 18. Dezember 1753 erging die erste Weisung an den Archivsekretär Johann v. Cronberg, bestimmte Archivalien, „die in der alten hofcamerregistratur und dem daran stoßenden n. ö. klosterraths- schrifftengewölb depositirt“ waren, „denen kays. kgl. geheimen hausarchivariis Theodor Anton v. Rosenthal und Ferdinand Freyssieben verabfolgen zu lassen“. 1771 folgten „alle in der hofcamerregistratur von denen regalien und Vorrechten des durchleuchtigsten ertzhauses vorfindigen original-urkunden, wie auch samentliche privilegia, vertrüge, donationen und sonst wichtige documenta“. Die umfänglichsten und schmerzlichsten Abgaben fanden allerdings erst im 19. Jahrhundert statt. Mit Note vom 2. Juni 1811 an den Hofkammerpräsidenten Grafen Josef Wallis erwirkte Staatskanzler Graf Metternich, um das Staatsarchiv „seinem Zwecke immer näher zu führen, den centralpunkt aller auf irgendein höheres inneres oder äußeres staatsinteresse bezug habenden urkunden zu bilden“, „dem direktor jenes institutes hofrathe freyherrn v. Hormayr“ die Erlaubnis, „von dem sogenannten alten hofkammerarchive nähere einsicht, dann von jenen stücken, die etwa zur Vollständigkeit des geheimen archives erforderlich sein könnten, beglaubigte abschriften zu nehmen und in ganz besonderen fällen auch die aushändigung ein oder des anderen Originals gegen Zurücklassung diplomatisch-getreuer vidimirter abschriften über höhern ortes zu erstattende anzeige zu veranlassen“. Nun, die hier vorgesehenen „besonderen fälle“ wurden sehr bald die Regel, und die Masse der dem Hofkammerarchiv abverlangten Archivalien schloß auch den Ersatz der ausgelieferten Stücke durch Abschriften aus. Die erste große Anforderungsliste Hormayrs, datiert vom 6. November 1812, umfaßte Reichsregisterbücher, Friedensverhandlungen, geheime Gesandtschaften, Reichssachen, Beziehungen zu auswärtigen Mächten, Turcica, Bauernaufstand, Kriegssachen, Krönungsrelationen (Böhmen, Ungarn, Reich), Reichsdeputationsangelegenheiten,