Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)
Das Wiener Hofkammerarchiv
Das Wiener Hofkammerarchiv XIX Fridrich Sandtner bei einem ähnlichen Auftrag für das Hofkammerarchiv besser durchzusetzen, denn da er 1699 bei der Hofkammer unter Hinweis darauf, „dass alle die bey der kays. hoffcammer alten registratur verhandene acta und schrifften von ihr dependirten unnd dieselbe allein mit solchen zu disponiren hätte“, anfragte, ob er einer solchen „auflag“ seitens der Regierung Folge zu leisten hätte, erhielt er den Bescheid, „jeden dergleichen erfolgenden casum der k. hofcamer alsobaldt zu berichten und darüber deroselben besonderen Verordnung gewärtig zu sein“. War vielleicht der Streit um die Befehlsgewalt über die alte Hofkammerregistratur wirklich einer wachsenden Erkenntnis ihres Wertes entsprungen, so war dieses Wissen um ihre Bedeutung doch nicht tief genug, um eine entsprechende Fürsorge für sie auszulösen — und zwar weder bei der Hofkammer noch bei der n. ö. Regierung. Es bedurfte etwa erst eines gefährlichen Brandes „bey dem landhaus und nachent dem kays. hoffspitall“ (1707), um endlich — fast 150 Jahre nach der räumlichen Abscheidung des Archivs von der Registratur — bescheidene Feuerschutzvorsorgen zu veranlassen: bis 1718 wurden „zu besserer versicher- und Verwahrung der alten hofcammerregistratur in kays. hoffspitall alhier eisene fensterbalckhen und dergleichen thüren“ angebracht, was immerhin 433 fl. 6 kr. kostete. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts war der bis dahin scheinbar immer recht dürftige Personalstand des Archivs bereits einigermaßen angewachsen: 1714 arbeiteten unter dem Registrator Sigmund Fridrich Sandtner doch schon sechs Registranten, und 1731 weist der Status außer dem „Archivsecretarius und Registrator“ Johann Jakob v. Kaimb zwei Adjunkten, fünf Registranten, einen Akzessisen und einen Heizer aus. Allerdings mußten diese „registraturs- verwahnten“ nötigenfalls auch laufende Verwaltungsarbeit leisten: so erging 1694, um nur ein Beispiel anzuführen, der Befehl an sie, „die kays. hoffcamer- canzley bey jezo sonderlich überheufften arbeithen nach mögligckheit zu secundieren“. Und es gab doch im Archiv wahrlich genug zu tun! Da waren die „bey vorgegangenen Turckheneinfall in Unordnung gerathenen schrifften“ „widerumben ausszuklauben“, es mußten die immer noch unregelmäßig, stoßweise anfallenden Abgaben der laufenden Hofkammerregistratur eingeteilt und aufgestellt werden, dazu kam die durch den Rückfall der tirolischen und innerösterreichischen Länder entstandene Mehrarbeit, kamen verschiedene Übernahmen: 1684 der Nachlaß des kais. Feldproviantfuhrwesens-Direktors Johann Gomers „in zwey vässl und einer truchen“, 1707 die Zrinyschen Fis- kalitätsakten, 1721 dem Hofkammerrat Borschek abgekaufte Manuskripte, 1731 Apafysche Schriften u. a. m. — und die Registratursbeamten waren den an sie gestellten archivarischen Anforderungen doch nur zum Teil gewachsen. Daher denn auch der Archivsekretär v. Kaimb im November 1728 „fürstellig“ wurde, „wienach“ für den Dienst im Hofkammerarchiv „höchst nöttig, dass von zeit zu zeit solche subjecta nachgeziglet werden, welche nit allein die bloße registrantenstelle zu verrichten capabl, sondern auch in registratursverrichtung“ zu verwenden sein sollten, eine „registraturs- verrichtung“ aber setzte nach Kaimb ganz ansehnliche Kenntnisse voraus: diese „leithe“ sollten „wo nicht andere sprachen, doch wenigstens eine gute latinitet besitzen“, mußten „zur nachtragung deren erligen gebliebenen concepten und expeditacten“ befähigt sein, sollten selbständig Berichte abfassen können, mußten in die Schrift des 14. und 15. Jahrhunderts eingelesen sein, kurz, sie sollten zu einem „allstett-lebendigen repertorium erziglet werden können“. „Aus iezigen registranten“ aber sei, so klagt Kaimb, „nit