Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Das Wiener Hofkammerarchiv

Das Wiener Hofkammerarchív XVII „klauben“ müssen, — trotz so wilden Zuständen aber habe er „aus den finanz- sachen von 1526 bis 1612 86 jahre in die rubriken gleich andern ländern inventirt und abgetheilt. Ferner unter der aufschrift: allerley im Reich .......................................................... 284 i n lehensachen ............................................................... 43 in pfandschaften............................................................. 17 in geistlichen wesen...................................................... 120 p uschen gemacht. Von der böhmisch- und österreichischen expedizion vom anfang bis 1590 inventirt, viel unterschiedliche neue puschen und die Ver­zeichnisse hierüber errichtet“. Aber, abgesehen von der äußeren Unordnung, seien „die schritten und bücher von 1525 bis auf das jahr 1569“, so erklärt Weining, „dermaßen schlecht relazionirt und tabulirt, daß man darinnen fast gar nicht finden könne, und also wohl eine nothdurft wäre, . . . alle dieselbe jahr wiederum von neuem zu relazioniren, andere bücher darüber aufzurichten, umzuschreiben und zu tabuliren ... “ Eine erste Art von „Instruktion“ für die alte Hofkammerregistratur, wenn man so sagen will, obwohl es sich nur um eine sehr spezielle Vorschrift handelt, hat sich aus 1637 erhalten: es ist eine Anweisung, in welcher Art die „Gedenkbücher“ fortgesetzt und die Akten nach den vier Expeditionen: Reich, „Hungarn“, Böhmen und Österreich, mit den Buchstaben R, H, B und Ö ausgezeichnet werden sollen. Auch sonst scheint man damals einiges für die alte Kammerregistratur getan zu haben — daß 1644 die in ihren Räumen „stehente zwo taffel mit neuen tuech überzogen“ wurden, darf vielleicht als Andeutung des Einsetzens einer bescheidenen Befürsorgung der Archive über­haupt gelten. 1651 erkannte man im Schoße der n. ö. Regierung und Kammer immerhin die „notturfft“, „dass landtssfürstliche archív widerumb zu erheben und in ein neue guette ordtnung zu bringen“, eine Arbeit, die der n. ö. Kammer­registrator Jakob von Schönegg zusammen mit drei Räten unter der Ober­leitung des n. ö. Regierungskanzlers vollbringen sollte, — „nach beschaffenheit und erzaigung ires fleisses“ wird ihnen „ein billiche recompens“ in Aussicht gestellt. Und diese Besinnung der n. ö. Kammer auf ihre Betreuungspflichten blieb nicht beschränkt auf das „Schatzgewölbe“, das unter dem hier als „landtss- fürstlich“ bezeichneten Archiv zu verstehen ist, Schönegg nimmt sich auch um das Archiv der n. ö. Kammer selbst mit Eifer an und der Hofkammerregistrator Veit Michael Denck wendet eine verstärkte Bemühung an das „grosse unndt fast anderthalbhundertjährige registraturwerkh“ der Hofkammer. Aus Dencks undatiertem, wohl in das Jahr 1651 zu setzenden Bericht erfahren wir, daß das Hofkammerarchiv damals bereits „4 grosse zimmer“ des alten Hof­spitals füllte und aus der Registratur laufend Zuwachs erhielt, indem die über etwa 15 bis 17 Jahre zurückliegenden Aktenbestände (1681 hatte sich diese Zeitspanne bereits auf zehn Jahre verringert) in freilich noch nicht regel­mäßigen Fristen an das Archiv abgegeben wurden; hier ist auch die Rede von einer großangelegten Ordnungsarbeit, die „herr Schelhardt von Harttenfels seel. gedechtnuss“ begonnen, aber „weder halb noch ganz aussgefiehrt“ habe, weil die dabei verwendeten elf Registranten sich „auss pur lauterer noth unnd betrengnuss umb der nit raichendter ordinari besoldung willen ... in andere dienst begeben“. Die von allen Registratoren dieser Zeit und nicht nur von ihnen, sondern von ihren Vorgängern ebenso wie von ihren Nachfolgern am häufigsten ver­nommene Klage richtet sich gegen die den benützenden Ämtern und Privaten 2 Publikationen des östeir. Staatsarchivs

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