Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)
Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 28. Geheime Finanz-Konferenz (1716-1741) - 29. Kommerzhofstelle mit Sonderbeständen (1749-1830)
29. Kommerz 87 um schon im nächsten Jahre politische Verwaltung und Finanzen wieder zu trennen, wobei die Kommerzagenden zur Kammer geschlagen wurden1). Diese kurzen Andeutungen über das wechselvolle Schicksal der Kommerzgegenstände dürften genügen, um so mehr, als die im Hofkammerarchiv verwahrten Kommerzakten in ihrer registraturmäßigen Gliederung die wiederholten Änderungen in der Verwaltung in keiner Weise wiederspiegeln. Der Bestand „Kommerz“ bis 1813 teilt sich in zwei Gruppen: in das „alte Kommerz“ (bis 1768) und das landschaftlich aufgespaltene (Ober- und Niederösterreich, Innerösterreich, Litorale, Böhmen, Ungarn-Siebenbürgen-Galizien) neuere Kommerz. Die Zeitgrenze 1768/69 ist verwaltungsgeschichtlich bedeutungslos und nicht einmal aus den beiden Aktengruppen selbst, sondern nur aus ihren Behelfbüchern deutlich zu entnehmen. Und wie zeitlich, überdecken sich „altes“ und neueres Kommerz auch inhaltlich 2). Bestimmend für die Scheidung scheint ausschließlich der im Jahre 1768 gefaßte Entschluß einer künftighin durchzuführenden Untergliederung der Kommerzregistratur nach Ländergruppen gewesen zu sein, wobei der Anschluß von Vorakten aus dem „alten Kommerz“ in der Registratur die Zeitgrenze zwischen dem „alten“ und dem jüngeren Bestand schließlich gänzlich verwischte. Auch die 1814 erfolgende Aufgabe der ländermäßigen Unterteilung hat keine verwaltungsgeschichtliche Ursache. Hingegen drückt sich die 1816 eingetretene Änderung in der Behandlung der Kommerzsachen auch in den Archivbeständen klar aus3). Mit Vortrag vom 28. Juni 1816 stellte Graf Philipp Stadion, damals Finanzminister, den Antrag, eine Hofkommission zur Regelung der Kommerzangelegenheiten der gesamten Monarchie ins Leben zu rufen. Und zwar sollte sie sich vornehmlich damit beschäftigen, „die Verhältnisse des Handels und der Industrie in ihren Beziehungen gegeneinander und gegen fremde Staaten zu erforschen, um sich eine klare, vollständige Kenntnis und Übersicht zu verschaffen. Sodann hatte sie die Vorschläge zu erstatten, wie die verschiedenen kommerziellen Interessen der einzelnen Teile der Monarchie zu vereinigen wären und welche Grundsätze das Handelssystem des gesamten Staatskörpers befolgen solle, ferner die Regulierung des Mautsystems im allgemeinen sowie die Zolltarife in Antrag zu bringen“. Dagegen verblieben die laufenden Kommerzgegenstände bei der Hofkammer. Mit a. h. Entschließung vom 17. April 1824 4) wurde die Kommission aufgehoben und ihre Agenden an die Kammer zurückgeleitet. Diese Teilung und Wiedervereinigung spiegeln die Bestände „Kommerz-Kommission“ (1816—1824) — die Faszikelreihe „Kommerz-Präsidium“ (1816—1824) enthält die Präsidialakten der Kommission — und „Kommerz-Kammer“ (1814—1830) deutlich wieder. Eine Zergliederung des inhaltlichen Reichtums dieses Archivkörpers erübrigt sich, da die im folgenden wiedergegebenen Sachbezeichnungen weitesten Aufschluß geben. In diesen großen Bestand eingefügt sind die „Navigationsakten“, die Akten über die „Schiffbarmachung der Moldau und Elbe“ und die „Zentralorganisierungshofkommission“ ‘ Die „Navigationsakten“ (Teilbestand Nr. 8) gehören ihrer Herkunft nach durchaus hieher, da sie den Niederschlag einer in den Jahren 1770—1789 !) Ebendort, S. 304 ff. 2) Siehe die unten gegebene Inhaltsübersicht. 3) Für das Folgende vgl. A. Beer, Die Finanzverwaltung Österreichs 1749—1816, MIÖG, Bd. 15, S. 308 ff. *) Z. 397/C. P. — 1824.