Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 28. Geheime Finanz-Konferenz (1716-1741) - 29. Kommerzhofstelle mit Sonderbeständen (1749-1830)

28. Geheime Finanz-Konferenz — 29. Kommerz 85 Steiermark — Hebung der Landeskultur Steuerwesen — Erträgnissteigerung Tabak-Monopol Textilien (verschiedenster Art) — Erzeugung Ungarn — innere Befriedung Ungeld -— Erträgnissteigerung Waisen-Erziehung Wappenwesen — Einrichtung Wechselgericht-Ordnung Wienfluß-Regulierung Zucker-Raffinierung Zunftwesen — Mißbräucheabstellung 28. Geheime Finanz-Konferenz (1716—1741) Um dem Verfalle der Finanzen — man stand unmittelbar nach dem Abschluß des spanischen Erbfolgekrieges und noch mitten in den Versuchen, die der Aufrichtung eines staatlichen Kreditinstitutes galten — auch auf dem Wege einer Verbesserung der Organisation ihrer Verwaltung entgegenzuwirken und namentlich ihre zentrale Leitung und Kontrolle zu ermöglichen, wurde mit kaiserlicher Resolution vom 19. August 1716 die grundsätzlich bereits beschlossene geheime Finanzkonferenz aktiviert1). Sie sollte als oberstes, bloß beratendes Organ (ohne jede Exekutive) über den zentralen Finanz­ämtern, Hofkammer und Bankalität, stehen und alles, „was directe vel indirecte in die finanzen einläuft“, für eine kaiserliche Schlußfassung vor­bereiten. Mit dem Erlahmen des Interesses des Kaisers an der neuen Ein­richtung sank auch deren Ansehen und Einfluß, traten die Nachteile gremialer Geschäftsbehandlung stärker hervor; 1741 wurde sie von Maria Theresia aufgehoben. Von dem Aktenniederschlag der Konferenz haben sich als eigener Bestand — Einzelstücke (Berichte an sie, Dekrete von ihr) liegen wohl im Bestände „Hof­finanz“ — nur die Sitzungsprotokolle erhalten. Sie setzen mit dem 16. Sep­tember 1716 ein und reichen herauf bis zum 16. Februar 1741; jahrweise zusam­mengefaßt, füllen sie 26 weiße Ganzlederbände, deren jeder mit einem Index versehen ist. Nicht alle Protokolle sind Originale, es wurden zum guten Teil auch Konzepte, bzw. Abschriften zusammengebunden; für einzelne Ver­handlungen sind vielfach Beilagenstücke angefügt. Stellung und Geschäfts­gang der geheimen Finanzkonferenz bedingen den hohen Quellenwert dieser Protokolle. 26 Bände. Die „Commercialia“, d. h. alle Beziehungen, die sich zwischen den individuellen Tätigkeitsbereichen des Handels, des Gewerbes und der Industrie einerseits und der im Staate verkörperten Gesamtheit anderseits ergeben, weisen naturgemäß nach zwei Seiten: nach einer rein wirtschaftlichen, die von den ausschließlich mit der Entwicklung und Förderung des „Com- merciums“ betrauten Behörden vertreten wird, und einer allgemein „politischen“, deren Wahrung der jeweils obersten Verwaltungsstelle anheim gegeben ist. Dem entspricht es, daß auch in Zeiten, da die Kommerzsachen von einer eigenen Hofstelle betreut wurden, die Hofkanzlei (das Directorium *) *) Vgl. Ö. Z. V. I/1, S. 127 ff., 1/3, S. 186 ff., 420, und Mensi, Die Finanzen Österreichs von 1701 bis 1740, S. 463 ff., 708. 29. Kommerz (1749—1830)

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