Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 25. Bücher und Akten in Hofquartierssachen (1563-1782)

80 25. Hofquartierssachen Einteilung ist auch die chronologische: von 1579 bis 1640 folgen in voll­kommener Regellosigkeit die verschiedensten Jahre und Teile eines Jahres aufeinander. E. Die Öberösterreichische und inner österreichische Reihe Diese Reihe — sie umfaßt die Nummern 278—290 (für „Oberösterreich“ [= Tirol und die Vorlande]) und 291—299 (für „Innerösterreich“ [= Steier­mark, Kärnten, Krain und Görz]) — erstreckt sich über die Zeit von 1705 bis 1749. Ihr Einsetzen mit dem Jahr 1705 findet seine Erklärung aus der Ver­waltungsgeschichte: damals wurden gleichzeitig mit der Unterstellung der Kammern in Graz und Innsbruck unter die Wiener Hofkammer bei dieser eigene Referendariate für „Innerösterreich“ und „Oberösterreich“ ein­gerichtet, ein föderalistischer Zug, dem erst Haugwitz 1749 ein Ende setzte. Mit diesen Büchern wurde allerdings nur eine Übung erneuert, die für Tirol und die Vorlande bereits unter Ferdinand I. in Geltung gestanden hatte. Damals schon wurden die „oberösterreichischen“ Betreffe in gesonderte Bücher kopiert, die dann bei der Länderteilung von 1564 nach Innsbruck kamen. Das Landesregierungsarchiv für Tirol bewahrt 18 von 1527 bis 1566 reichende Bände sogenannter „Hofkammerbücher“, welche innerlich und äußerlich durchaus den „Gedenkbüchern“ entsprechen. Für die inner österreichische Ländergruppe bewahrt das Haus-, Hof- und Staatsarchiv eine Reihe von 26 Bänden, die über die Zeit von 1530 bis 1564 reichen, von denen allerdings die meisten dauernd an das steiermärkische Landesregierungsarchiv entlehnt sind. Diese Bücher sind — im Gegensatz zu den gleichzeitigen Tiroler Bänden — auszugsweise Abschriften der „Gedenk­bücher“ der Wiener Hofkammer. Die Gedenkbücher, die, wie aus dem Gesagten hervorgeht, eine nahezu unerschöpfliche Quelle darstellen, sind, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, bandweise indiziert und somit der Benützung bequem zugänglich. 25. Bücher und Akten in Hofquartierssachen (1563—1782) Das Wiener Hofquartierswesen muß sich in der Zeit Ferdinands I. zu jener Einrichtung entwickelt haben, als die es uns am Ende seiner Regierung ent­gegentritt. Reichten die Quartierssachen anfänglich scheinbar noch stark in die Kompetenz der Hofkanzlei hinein, so sehen wir schon zu Beginn des 17. Jahrhunderts den Obersthofmarschall, bzw. den ihm untergegehenen Hof­quartiermeister für diese Angelegenheiten zuständig, wenn auch die Hofkanzlei, namentlich bei der Entscheidung über die Gewährung von Baufreijahren, ein gewichtiges Wort zu sprechen hatte. Diese Herkunft der „Bücher und Akten in Hofquartierssachen“ macht es verständlich, daß auch das Archiv der Hofkanzlei (heute Allgemeines Verwaltungsarchiv) Quartiersakten verwahrt1). Wann die aus dem Geschäftsgänge des Obersthofmarschall-, bzw. des Hofquartiermeister-Amts erwachsenen Archivalien an das Hof­q Unter den Signaturen III B 4, IV A 1, IV D 7.

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