Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 23. Tabakpachtungsakten (1670-1748) - 24. Gedenkbücher (1498-1750)

24. „Gedenkbücher“ 79 B. Die böhmische Reihe Die böhmische Reihe, deren Bände vollkommene Einheitlichkeit aufweisen und uns die wichtigsten der auf die Länder der Krone Böhmen sich beziehenden Geschäfte der Hofkammer im Wortlaut überliefern, umfaßt die Nummern 300 bis 382 und die Zeit vom 1. April 1527—1749. Lücken ergeben sich nur für die Jahre 1613, 1614 und 1620. Die sonst noch in dieser Reihe fehlenden Jahre 1571 und 1572, sowie 1695 und 1696 finden sich in den Bänden der österreichischen (G. B. 115, 119 und 223) und der ungarischen Serie (G. B. 436). C. Die ungarische Reihe Auch sie ist vollkommen einheitlich und umfaßt mit den Nummern 383—471 die Zeit vom Dezember 1534—1762; sie ist lückenlos, denn die hier fehlenden Jahrgänge 1570—1571 und 1580—1581 finden sich in der österreichischen Reihe (G. B. 115, 119 und 149). Das Überschreiten der sonst bei diesen Büchern eingehaltenen Grenze 1749/50 hat seine Begründung darin, daß bei der von Graf Haugwitz durchgeführten großen Finanz- und Behördenreform das ungarische Kamerale (im Gegensatz zum „Camerale Germanicum“, das an das „Directorium in publicis et cameralibus“ überging) der Hofkammer verblieben war, eine Agendengruppierung, die 1762 ihr Ende fand. Eingeschoben in diese Reihe sind ein Spezialbuch (G. B. 385), das die im Zeitraum Jänner 1545 bis August 1578 ergangenen Expeditionen in Dreißigst- sachen und anderen Maut- und Zollangelegenheiten (einschließlich der damit verbundenen Personalien) wiedergibt, und zwei Bände (G. B. 394 und 401), die Eintragungen der Abteilung „Österreich“ aus den verschiedensten Jahren von 1566 bis 1592 enthalten und deren Entstehung und Bestimmung unklar bleibt. Den Schluß der Reihe (G. B. 470 und 471) bilden zwei Bücher mit den für die Zeit von 1748 bis 1756 hier von den übrigen Hungaricis abgesonderten Banater und Siebenbürger Angelegenheiten. D. Die „Reichsgedenkbücher“ Die Bände der sogenannten „Reichsregistratur“ der Hofkammer (Nr. 472 bis 518), die ihren Inhalt aus den auf das Reich bezüglichen Geschäften der kaiserlichen Hofkammer schöpfen, setzen spät, erst mit der Thronbesteigung Maximilians II. (Juh 1564) ein und führen, unterbrochen allerdings durch eine große Lücke von 1602 bis 1636, herauf bis 1749. In die Reihe der eigentlichen „Reichsgedenkbücher“ eingeschoben sind zwei Spezialbücher und fünf Sammelbände. Über den Charakter der beiden Spezialbücher (G. B. 472 und 478) geben ihre Titelblätter Auskunft. Es heißt hier: „Registratur der khauf- und schadlossbriefen, welche den partéién im Reich umb ire khaufsummen und jarliche Verzinsungen, sy seien nun darumben auf was gefeel unnd ambter der nieder- oder oberösterreichischen lannden verwisen, ... geferttigt sein worden“. Der erste Band umfaßt die Jahre 1556 bis 1583, der zweite die Jahre 1584—1596. Die fünf Sammelbände (G. B. 475, 476, 477, 482 und 483) sind gleichfalls Kopialbücher, bzw. Teile von solchen, die später zu den vorliegenden Büchern ohne innere und scheinbar auch ohne äußere Begründung vereinigt wurden. Inhaltlich gehören sie eigentlich am wenigsten der Abteilung „Reich“ an, viel häufiger finden sich territorial und zeitlich abgegrenzte Gruppen von Eintragungen aus den Abteilungen „Oester­reich“, „Böhmen“ und „Ungarn“. So unsystematisch wie die sachliche

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