Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 23. Tabakpachtungsakten (1670-1748) - 24. Gedenkbücher (1498-1750)

76 23. Tabakpachtungsakten — 24. „Gedenkbücher“ und juristischer Personen, ein Niederschlag der Auswirkung des kaiserlichen Sieges im Schmalkaldischen Krieg, eine besondere Rolle spielen. Hs. Nr. 60 bringt nur Regesten, die beiden anderen Kodizes Abschriften der Urkunden in extenso. Wiederholungen einzelner Stücke in den übergreifenden Zeit­räumen konnten nicht festgestellt werden. Für dieses reiche Material, das für Genealogie, Topographie und Finanz- und Wirtschaftsgeschichte von gleich großer Bedeutung ist, stehen an Behelfen zur Verfügung: 1. Für die kleine Reihe „Kontrakte und Reverse“ ein „Register über Reverse und Bürgverschreibungen nach dem großen Alphabeth“ ’) und ein nach der alphabetischen Legung angelegtes Stückverzeichnis. 2. Für die große Reihe der (mit mancherlei Störungen) chronologisch liegenden Urkunden drei Protokollsregister mit Indizes: Band A bis 1687, Band B 1688—1711, Band C bis zirka 1848 (Hs. Nr. 13, 14, 15), wobei jedoch die angegebenen Zeitgrenzen nicht streng eingehalten sind. 3. Die Hss. Nr. 190 und 84 haben beigebundene Indizes, nur die Hs. Nr. 60, die, wenngleich bloß in Regesten, ein besonders reiches Material darbietet, entbehrt jedes aufschließenden Behelfes. 23. Tabakpachtungsakten (1670—1748) Diese Akten sind ein Selekt aus dem Bestand „Hoffinanz“ und betreffen die fiskalische Nutzung der Tabakprodukte. Diese Nutzung geschah seit dem Jahre 1670 im Wege eines Aufschlages, des sogenannten Tabakappaltes, der fallweise an einzelne Kapitalisten oder Körperschaften (Stände) verpachtet wurde. Die Akten reichen bis 1748. 3 Faszikel. 24. „Gedenkbücher“ (1498—1750 [1762]) Die „Gedenkbücher“ führen ihren Namen zu Unrecht; denn dieser Terminus wurde im 16. Jahrhundert den Protokollen der Hofkammer beigelegt und erst später absichtlich oder mißverständlich auf die heute so bezeichneten Bücher übertragen 1 2). Die 518 Bände umfassende Reihe fügt in ihrem inneren Wesen recht verschiedene Elemente zu einer äußeren Einheit zusammen. So ist der aus der Zeit Maximilians I. stammende Bestand die allerdings stark fragmen­tierte Originalbuchhaltung der Hofkammer, wogegen die mit dem Herr­schaftsantritt Ferdinands I. einsetzenden Serien sich als reine Kopialbücher, u. zw. nicht nur der Hofkammer, sondern auch der n. ö. Kammer darstellen. Zwischen und in diese beiden Gruppen eingeschoben und auch der Maximilianeischen vorangestellt finden sich mehrfach aus bestimmten Ursachen und für bestimmte Zwecke angelegte Bände, die aus rein äußerlichen Gründen in die „Gedenkbücher“ eingereiht wurden. 1) Handschriften und Bücher des niederösterreichischen Vizedomamtes Nr. 896. 2) Vgl. Fr. Walter, Die sogenannten Gedenkbücher des Wiener Hofkammerarchives. (In: Archival. Zschr. 42./43. Bd., 1934, S. 137—158.)

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