Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 23. Tabakpachtungsakten (1670-1748) - 24. Gedenkbücher (1498-1750)

24. „Gedenkbücher“ 77 I. Die „Gedenkbücher“ der Epoche Maximilians I. Die Reihe der der originalen Hof kammerbuchhaltung der Zeit Maximilians I. angehörenden Bände umfaßt die Nummern 4—17 und die Zeit vom 13. Februar 1498 bis 5. Mai 1510. Aus diesen Büchern läßt sich unschwer das komplizierte Buchhaltungssystem des Casius Hackeney (13. Februar 1498 bis 31. August 1503) und seines Nachfolgers Jakob Viliinger (1. September 1503 bis Ende Jänner 1514) wieder her stellen. Inhaltlich bilden die Eintragungen — sie schwanken je nach der Art des Buches in ihrer äußeren Form und Mitteil­samkeit von knappen Regesten bis zu der den vollen Wortlaut wiedergebenden Abschrift — eine nahezu vollkommen geschlossene Einheit: alle hier ver- zeichneten Angelegenheiten berühren direkt oder indirekt die Finanzen des Königs. Einnahmen und Ausgaben, Verweisungen von Gläubigern, Zahlungs­befehle an Beamte, Verkäufe, Darlehenshandlungen, Vergleiche mit Gläubigern, Schenkungen, Besoldungssachen — alles wurde hier verzeichnet. Im Gegensatz zu diesen eine organische Einheit darstellenden Büchern stehen die restlichen sechs aus Maximilianeischer Zeit stammenden Bände 1, 2 a, 2 b, 3 a, 3 b und 18. Es sind durchwegs Kopialbücher. Unter ihnen bilden die Bände 1,3 a und 3 b eine gewisse Einheit. Sie sind in Entstehung und Verwendung nicht näher bestimmbar und enthalten die verschiedensten Belange: Privilegienkonfirmationen für Städte und Märkte, für geistliche, adelige und bürgerliche Personen und Korporationen, Bestandbriefe für ver­schiedene Gefälle, Pfleg- und Bestellbriefe, Provisions- und Soldbriefe, General­und Spezialmandate, Verleihungen geistlicher Benefizien, Judensachen, Wappenbriefe, Bannverleihungen usw. G. B. 1 enthält Urkundenkopien von 1209 bis 1514, ihre Hauptmasse stammt aus dem Zeitraum 1490 bis 1505. G. B. 3 a beschränkt sich mit wenigen Ausnahmen auf die vier Jahre 1494—1497 und ist für diese Zeit von ganz besonderer Reichhaltigkeit und Mannigfaltigkeit des Inhalts. Eine streng chronologische Reihung der Abschriften ist in G. B. 1 und 3 a ebensowenig durchgeführt wie in G. B. 3 b, das die Zeit von 1444—1509 umfaßt und sich als eine Sammlung von (vielfach undatierten) Konzepten und Abschriften darstellt. Die Bände 2 a und 2 b werden nach Inhalt und Bestimmung, wie nach Ort und Zeit ihrer Anlegung durch den Bericht des Vorsteckblattes festgelegt, in dem es heißt, daß auf Befehl Erzherzog Ferdinands vom 25. August 1521 „all abschriften der versetzten und verphandten her-, schäften“ der fünf niederösterreichischen Länder „in seiner f. g. raitcamer“ „furbracht“ und „in dises puech, wie die rechtn original von wort zu wort vermögen, geschriben worden“ seien. Band 18 ist gleichfalls ein Kopialbuch und erstreckt sich in der Hauptsache über die Zeit vom Juli 1510 bis Ende Dezember 1514. Sein Inhalt ist recht bunt: Privilegienbestätigungen für Städte und Märkte und für Adelige, General- und Spezial mandate der verschiedensten Art, Vergabungen von Gefallen, Münzsachen, Paßbriefe, Verleihungen geist­licher Benefizien, Landtagssachen usw. II. Die spätere Reihe (1521—1750/1762) Die Reihe der späteren „Gedenkbücher“ umfaßt die Nummern 19—518 und die Zeit vom Regierungsantritt Ferdinands I. bis zur großen Haugwitzischen Reform des Jahres 1749, eine Grenze, die nur von der ungarischen Serie, die bis 1762 reicht, überschritten wird. Diese späteren Bücher, durchwegs Kopial­bücher, haben mit der laufenden Buchhaltung keinen Zusammenhang mehr, 8 Publikationen des österr. Staatsarchivs

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