Inventare Teil 5. Band 8. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1940)

Geleitwort

3* GELEITWORT. Mit diesem fünften Bande legen wir das von Fritz von Reinöhl be­arbeitete Sach- und Namensverzeichnis zu allen Bänden des Gesamtinven­tars des Haus-, Hof- und Staatsarchivs vor. Über die Einrichtung wird in dem folgenden Vorwort gesprochen werden. Unser Archiv ist mit der Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich in einen neuen, bedeutungsvollen Abschnitt seiner Ge­schichte eingetreten. Nach der Wiedervereinigung wurde es dem Amte des Reichsstatthalters des Landes Österreich angegliedert. Ebenso wurden das vom Haus-, Hof- und Staatsarchiv geleitete Archivreferat des ehe­maligen österreichischen Bundeskanzleramtes und das Archivamt (vgl. I 123*) im Rahmen des Amtes des Reichsstatthalters in Österreich (Öster­reichische Landesregierung) weitergeführt. Das Referat der auswärtigen Abteilung des ehemaligen österreichischen Bundeskanzleramtes, welches mit der Durchführung der Verhandlungen mit dem Ausland über die Archive betraut gewesen war (I S. 118*), kam naturgemäß in Wegfall. Bald nach der Wiedervereinigung wurde eine Zusammenfassung der großen Wiener Zentralarchive (Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Staatsarchiv des Innern und der Justiz, Hofkammerarchiv, Finanzarchiv und Unter­richtsarchiv) unter der Leitung des Vorstandes des Haus-, Hof- und Staats­archivs zunächst im Rahmen des oben genannten Archivreferates des Amtes des Reichsstatthalters verfügt. Nach Auflösung der österreichischen Landesregierung (Ostmarkgesetz vom 14. April 1939, RGBl. 1939 I S. 777) wurden die Wiener Zentralarchive zu einem Wiener Reichsarchiv zusam­mengefaßt und dieses dem Reichsminister des Innern unmittelbar unter­stellt (§ 9 der Sechsten Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen des Reichsstatthalters in Österreich vom 11. Januar 1940, RGBl. 1940 I S. 54). Damit wurde eines der größten Archive der Welt geschaffen, das als seinen wichtigsten Bestand den schriftlichen Nieder­schlag der jahrhundertelang bestehenden Zentralregierung des gesam­ten ersten Deutschen Reiches, des Karpatenraumes und großer Teile Ita­liens, der Niederlande, Polens und Südslawiens verwahrt und durch die weltpolitischen Verflechtungen dieses Großraumes in Mittelalter und Neu­zeit besondere Bedeutung erhält. Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv, das dem Wiener Reichsarchiv nunmehr als Abteilung angehört, hat als Sam­melpunkt dieser Schöpfung gedient und ist damit seiner geschichtswissen­schaftlichen Sendung treu geblieben. Schon eine flüchtige Durchsicht des hiemit vorgelegten Sach- und Namensweisers wird die Bedeutung und Reichhaltigkeit des in diesem Ar­a*

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