Inventare Teil 5. Band 8. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1940)
Vorwort mit Zusammenstellung neu übernommenen Schriftgutes
Zusammenstellung neu übernommenen Schriftgutes. 13* sehen Bundesgesetz vom 13. Juli 1935 (österr. BGBl. Nr. 299) betreffend die Aufhebung der Landesverweisung und die Rückgabe von Vermögen des Hauses Habsburg-Lothringen wurde die österreichische Bundesregierung ermächtigt, bewegliche und unbewegliche Sachen, die auf Grund der früheren Gesetze (österr. StGBl. Nr. 209 und 501 ex 1919, vgl. II 385 f.) Eigentum des Staates Österreich geworden waren und, soweit es Güter, Häuser und Wertpapiere waren, in der Verwaltung des Kriegsgeschädigtenfonds standen, an Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen oder an neu zu errichtende Fonds auszufolgen. In der Verwaltung des Kriegsgeschädigtenfonds standen seit 1919 bis zu dieser Zeit1: die Güter Mattig- hofen, Pöggstall, Orth an der Donau, Mannersdorf, Laxenburg-Vösendorf, Lobau, Lainzer Tiergarten, Krampen, Schloß Mürzsteg, an Häusern die Badener Häuser, in Wien die Häuser: Augustinerstraße 8, Ungargasse 51, 53, 55, Garnisongasse 1 (bzw. 3 bis 1923), Mariahilferstraße 20, Mechita- ristengasse 6, Lerchenfelderstraße 1 und 3, Schlöglgasse 50, die Sieberer- villa in der Grünbergstraße bei Schönbrunn, ferner der alte Hofkeller (bis 1923) und endlich verschiedene Wertpapiere. Auf Grund dieses obgenannten Gesetzes von 1935 und mit Erlassung weiterer Gesetze vom 21. Dezember 1937 (BGBl. Nr. 444 von 1937, 445 von 1937) und der 5. Verordnung des österreichischen Bundeskanzleramtes vom 8. Januar 1938 (österr. BGBl. Nr. 5 von 1938) schieden mit Stichtag vom 1., bzw. 8. Januar 1938 aus der Verwaltung des Kriegsgeschädigtenfonds aus: erstens die Lobau, der Lainzer Tiergarten, das Haus Lerchenfelderstraße 1 und der Pensionsfonds, welche an die Gemeinde Wien mit gleichzeitiger Übernahme eines Teiles der Fondsangestellten kamen; ferner die Badener Häuser und die Häuser Mariahilferstraße 20 und Mechita- ristengasse 6, welche an den Staat übertragen wurden; endlich auf Grund eines Ministerratsbeschlusses vom 10. Dezember 1937, Nr. 1065, Punkt 21 Schloß Mürzsteg und einige Wertpapiere „zugunsten des Chefs des Hauses Habsburg-Lothringen“ \ Mit dem gleichen Stichtag vom 1., bzw. 8. Januar 1938 verblieb der Rest (fast alle Güter: Mattighofen, Pöggstall, Orth, Mannersdorf, Laxen- burg-Vösendorf, Krampen und einige Häuser s. o.) dem mit Erlaß des Bundeskanzleramtes vom 29. April 1936, Z. 146.334—4 neu errichteten „Familienversorgungsfonds des Hauses Habsburg-Lothringen“, der auch den größeren Teil des Personals der Generaldirektion des Kriegsgeschädigtenfonds und der Güter übernahm2. Zum Generaldirektor des neugegründeten Fonds wurde der frühere Generaldirektor des Kriegsgeschädigtenfonds Dr. Nikola bestellt. 1 Vgl. dazu die von dem Generaldirektor des Kriegsgeschädigtenfonds, Sektionschef Dr. Paul Nikola, herausgegebene Schrift: 10 Jahre Kriegsgeschädigtenfonds (Wien 1930). Ebenso gehen viele Sachangaben dieses Abschnittes auf seine Mitteilungen über die weitere Entwicklung des KGF. zurück. 2 Verordnung der Bundesregierung über das Dienstverhältnis von Bediensteten des Kriegsgeschädigtenfonds, die in den Dienst des Familienversorgungsfonds des Hauses Habsburg-Lothringen übernommen werden (BGBl. 446 ex 1937).