Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Italien - Spanischer Rat, von Josef Karl Mayr

58 Italien-Spanischer Eat. als man sie endlich 1819 nach Wien zurückbrachte — statt an die Staats­kanzlei an die Hofkanzlei gelangt. Teile der Wiener italienischen Akten sind 1809 — offenbar irrtümlich — über Paris nach Brüssel gebracht wor­den. Da sich die Archive der belgischen und der italienischen Hofkanzlei im selben Amtsgebäude1 befanden, mögen bei der Verschleppung der­selben durch die Franzosen italienische Archivteile in die nach Brüssel bestimmten Archivalienkisten geraten sein.2 Nur so ist es zu erklären, daß sich unter den 1858 und 1872 von Brüssel nach Wien ausgelieferten Archi­valien3 auch solche befanden, die aus der Registratur der italienischen Hofkanzlei stammten, und zwar neben den im Bd. I S. 576 erwähnten Faszi­keln aus der Kanzlei Karls III. von Spanien auch 382 andere Aktenstücke gleicher Provenienz. Die Ereignisse von 1809 hatten zur Folge, daß Zanetti samt den Resten seines Archivs die alte Selbständigkeit verlor und bald darauf in die alte Registratur der Staatskanzlei übernommen wurde. Als ausgedien­ter, nicht wieder zu ersetzender Pensionist hat Zanetti, der sich nunmehr Archivar der Staatskanzlei nannte, die ihm verbliebenen Reste seines Archivs in sieben Kästen wieder in Ordnung gebracht. Er gliederte sie hiebei in 13 mit den Buchstaben A—N bezeichnete Unterabteilungen fol­genden Inhaltes: A wichtige politische Akten, B Modena, C Sardinien, D Parma und Piacenza, E Rechnungsakten, F Postakten, G Mailand und Mantua, auch italienische Hofkanzlei, H die 1796 aus Mailand nach Wien gebrachten Polizeiakten,4 I Spanien, Neapel und Sizilien, K Dalmatinisch- albanesische Hofstelle, L Venedig, M Karten und Pläne, N Mailänder Hand­schriften.5 1815 hat Zanetti bestimmte, nicht näher bekannte Teile seines Archivs an die Hofkammer, die Hofkanzlei und die Oberste Justizstelle abgeben müssen, an die das wiedergewonnene Lombardo-Venezien gleich den übrigen Provinzen gewiesen war. Die Hofkanzlei hatte schon 1806 über eine besondere italienische Registratur verfügt. Nun wurde sie 1817 durch eine weitere Aktenabgabe der Staatskanzlei vermehrt.6 Inzwischen hatte Zanetti eine Kiste mit Beuteakten von 1809 zurückerhalten. Bald darauf ist er gestorben (Juli 1816). Sein Archiv, das die Staatskanzlei als Fremdkörper empfand und am liebsten an die Hofkanzlei abgegeben hätte, geriet allmählich in Unordnung und schließlich fast ganz in Vergessenheit. Inzwischen waren dem StA. in den Vierzigerjahren jene Teile von Zanettis Archiv zugekommen, die von den Franzosen 1809 aus Wien ab­transportiert, dann nach Mailand gelangt und 1819 von dort an die Hof­kanzlei nach Wien eingesendet worden waren. Anscheinend waren auch diese Archivteile in den Gewölben des Hofkanzleigebäudes in Vergessen­heit geraten. Nun hob man sie und ließ sie von 1843 bis 1850 in mehreren Folgen ins StA. übertragen, insgesamt über 700 Aktenbünde, die in der Filiale B (Bd. I S. 131*) unter Bitermann und Thomayr als „italienisches Archiv“ hinterlegt wurden. An den Ausscheidungsarbeiten hat sich auch 1 Im sogenannten Niederländer-Gebäude (vgl. Beiträge zur Geschichte der niederösterr. Statthalterei, S. 385). 2 Näheres unten Abteilung Belgien. 3 AB. 193. 4 Siehe unten S. 66 f. 6 AB. 441/2 (mit D beginnend). 6 AB. 442 b.

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