Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, von Franz Hüter
A. Akten — B. Protokolle (Geschäftstagebücher). 473 kanzleigeschichtlichen Standpunkt nicht uninteressante Tatsache — organisch erwachsene Geschäftstagebücher und Weiser bis 1816 eigentlich fehlen. Aus den vorhandenen Yerwaltungsakten erschließen wir, daß der Amtsbetrieb damals im großen und ganzen intern oder doch nur zwischenamtlich und nicht sehr umfangreich war,1 so daß es wohl möglich gewesen ist, die Amtsakten auch ohne Tagebücher und Weiser evident zu halten. Man konnte sich dabei durch stoffliche Zusammenlegung die Übersicht erleichtern. So ist z. B. dem von Weinkopf in der Zeit von 1784—1806 angelegten „Repertorium über die Akten des k. k. geh. Hausarchivs“, in welchem die Akten der Registratur des StA. zusammen mit den übrigen damals vorhandenen Akten des Archivs verzeichnet sind, zu entnehmen, daß diese nach folgenden Stoffen zusammengelegt waren: Lokal und Einrichtung, Personalia, Aufsuchung und Zusammentragung der Urkunden, Ausgaben und Rechnungen, Rezepisse für Archivalieneinlieferungen und -aushändigungen, Privatsachen und Ausarbeitungen, Noten und Billette an das Archiv und von demselben, Repertorien und Verzeichnisse. Weiters wissen wir, daß 1806 die auf die Gründung und Einrichtung des Archivs bezüglichen „Papiere, Reskripte und Intimationen“ der Staatskanzlei in einem eigenen Bündel vereint waren, und 1813 wird uns auch von den Materien: Einrichtung des Archivs (samt Bibliothek), Personalia, Korrespondenz mit den Provinzchefs wegen Einsendung der Archive berichtet. In dieser Zusammensetzung ist die Registratur des StA. bis 1806 auch in dem von Knechtl 1821 verfaßten AB. 417 verzeichnet. Man war also noch nicht zu einer geordneten Geschäftsführung mit Zahlenregistratur übergegangen, wie sie sonst in den zentralen Amtsstellen gang und gäbe war, und es ist höchstens ein schwacher Anlauf oder eine Stilübung zu Nachweiszwecken über den Amtsbetrieb, für die Vorgesetzte Behörde bestimmt, und nicht mehr, wenn Archivar Roschmann für das Jahr 1795 ein Protokoll (Geschäftstagebuch) angelegt hat. Es enthält neun ganze Geschäftsstücke, eine Zahl, welche den Wert des Protokolls ebenso zu beleuchten vermag wie die Intensität des äußeren Amtsbetriebes. Die geordnete Geschäftsführung setzt dann erst mit dem Jahre 1816 ein, also 67 Jahre nach Errichtung des Archivs. Zwar sind uns diese ersten Geschäftstagebücher von der Hand des Offizials Delitsch nur bis 1828 überkommen, und es folgt dann wieder eine neunjährige Lücke, aber wie sich aus der lückenlosen Indizierung (s. unten) ergibt und auch mehr innere Wahrscheinlichkeit hat, handelt es sich hier nur um einen Streich der Überlieferung und nicht um eine tatsächliche Pause in der Geschäftsführung. Lückenlos erhalten sind die Protokolle (Geschäftstagebücher) seit März 1838, zunächst geführt von Reinhart bis August 1842, dann von Rosner bis Ende 1845, von Firnhaber bis Ende 1851. Erb begann bald nach Antritt seiner Direktion einer besseren Organisierung der Kanzlei sein Augenmerk zuzuwenden und fand in Rosenauer einen fleißigen Helfer. Von da ab finden wir eine wesentlich genauere Führung der Geschäftstagebücher. Sie 1 Nach Delitschs nachträglich angelegtem „Alphabetischen Register über die Currenda“ (siehe unten S. 475) umfaßten die Kurrentakten vor Juni 1816 nur 350 Aktenzahlen! Vgl. auch AB. 2 und 417 und oben S. 5 u. 7.