Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, von Franz Hüter

470 Die Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs. Ordnung und Numerierung innerhalb der einzelnen Faszikel durch Firn­haber vorausgegangen. Anläßlich dieser Neuordnung der Ära Erb wurden die älteren Verwaltungsakten durch Zuwächse fremder Provenienz aus verschiedenen Abteilungen der inzwischen eingelieferten Archive der Staatskanzlei und anderer Wiener Stellen etwas aufgefüllt. Es handelt sich vor allem um Aktenstücke aus den Abteilungen Vorträge, Noten­wechsel und Archiv der Staatskanzlei, welche die Errichtung und Ein­richtung des StA. betreifen. Ferner um Akten der Grazer Schatzgewölbe­untersuchungskommission, einzelne Stücke aus der geheimen österreichi­schen Staatsregistratur, dem Archiv der Kabinettskanzlei, der Wappen- und Titelregulierungshofkommission und der reichshofrätlichen Akten­kommission.1 Kann man zur Verteidigung dieser an und für sich nicht zu billigenden Einschiebsel noch Bedürfnisse der Verwaltung geltend machen, so fragt man sich vergeblich, was z. B. Privatschriften der aus Innsbruck nach Wien versetzten Archivare Roschmann und Gassier, die man offenbar in ihrem schriftlichen Nachlaß gefunden hat, in den Verwaltungsakten des StA. zu suchen haben. So verdienstlich sich also die Ära Erb sonst auch für die Kanzleiführung und Ordnung der Akten der Registratur des StA. ausgewirkt hat,1 2 haftet ihr doch zumindest als Schönheitsfehler diese Durcli- einanderwerfung verschiedener Provenienzen an. Seither sind die Akten der Registratur des StA. glücklicherweise vor derartigen Eindringlingen bewahrt geblieben. Luntz hatte damit be­gonnen, diese fremden Provenienzen aus der Registratur des StA. auszu­scheiden. Sein früher Tod unterbrach diese Arbeit. Die ausgeschiedenen Stücke wurden wieder eingelegt. Von den Benützerakten (Bd. I S. 162*) abgesehen, die etwa 1838 einsetzen, besteht die Registratur des StA. bis 1868 fast ausschließlich aus Korrespondenzen mit der Staatskanzlei und dem Ministerium des Äußern, da dem Archiv der direkte Verkehr mit anderen Behörden und Personen verboten war (s. Bd. I S. 114*). Erst Arneth setzte die direkte Korrespondenz mit anderen Parteien und Be­hörden durch (Bd. I S. 171*). Bis um 1880 besteht die Registratur des StA., von den Benützerakten abgesehen, fast ausschließlich aus Einlauf­stücken (samt Beilagen) und Konzepten der Erledigungen von der Hand der Direktoren und Vizedirektoren (Bd. I S. 92*, 99*). Die anderen Archivbeamten sind nur selten durch formlose Aufzeichnungen vertreten, welche als Grundlagen für die Erledigungen der Direktion gedient haben. Solche Aufzeichnungen der zugeteilten Archivbeamten dürften sicher auch in vielen anderen Fällen Vorgelegen haben, nach Anfertigung der Kon­1 Durch diese Einschiebsel ist die Aktenzahl vor 1816 auf das mehr als dreifache angestiegen. Nicht immer ist die Einreihung in den Akten selbst festgehalten (Reg. des StA. Z. 15/1859, betreffend 7 Staatskanzleiakten aus den Jahren 1779—1802). 2 Es ist allerdings, wenn man das über den älteren Kanzleibetrieb in den bisherigen Abschnitten Gesagte übersieht, nicht ganz den Tatsachen entsprechend, wenn Erb in einem Bericht an das Vorgesetzte Ministerium behauptet, daß bei seiner Amtsübernahme (1849) alle notwendigen Behelfe eines ordentlich eingerichteten Amtes gefehlt hätten (Reg. des StA. Z. 24/1867). Immerhin wurde unter ihm der Betrieb auf neue, den wachsenden Bedürf­nissen entsprechende Grundlagen gestellt. In demselben Geschäftsstück liegt — von der Hand Thomayrs — eine Manipulationsinstruktion für Protokoll- und Indexführung, Material- und Bibliotheksverrechnung.

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