Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, von Franz Hüter
A. Akten. 471 zepte der Erledigungen aber vernichtet worden sein. Erst seit den Achtzigerjahren des 19. Jahrhunderts finden sich Erledigungsentwürfe der zugeteilten Archivbeamten in immer steigendem Maße, die von den Direktoren und Vizedirektoren mit dem Genehmigungsvermerk (Namensparaphe) versehen wurden. Die Reinschriften wurden meist von den Kanzleibeamten (Kanzlisten und Offizialen, s. Bd. I S. 109*), in den Zeiten, in denen keine Kanzleibeamten angestellt waren (Bd. I S. 111*), von den jüngsten Konzeptsbeamten angefertigt. Knechtl und Reinhart fertigten, wie die Mundierungsver- merlce und die Reinschriften in der Registratur der Staatskanzlei zeigen, auch viele Reinschriften selbst aus. Was die äußeren und inneren Merkmale der Erledigungen betrifft, so ist folgendes zu sagen. Kürzere Erledigungsentwürfe wurden schon seit dem 18. Jahrhundert meist auf den Einlaufstücken selbst geschrieben, längere Erledigungen auf einfachen Kanzleibögen ohne Aufdruck. Erst am Ende des 19. Jahrhunderts finden wir blaue Konzeptsbögen mit dem Aufdruck: „K. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv“ in regelmäßiger Verwendung. Seit 1926 werden, der Kanzleiordnung des Bundeskanzleramtes entsprechend, eigene „Referatsbögen“ in Normal- (Quart-) Format mit bestimmt angeordneten und mit entsprechenden Vordrucken versehenen Rubriken (Geschäftszahl, miterledigte Zahlen, Vorzahlen, Nachzahlen, Bezugszahlen, Genehmigungs-, Dringlichkeits- und Verschlußvermerk, Gegenstand, Frist-, Einsichts-, Reinschrift-, Bestellvermerk usf.) verwendet. Für die Einhaltung der Fristen wird durch die Führung eigener Fristkalender gesorgt. Die Fassung der Erledigungen ist in der Regel die einfacher Briefe, teils in der ersten, teils in der dritten Person. Der Verkehr mit dem Ministerium erfolgt in der Regel in der Form unterschriebener Noten. In der Anzahl der jährlichen Geschäftszahlen drückt sich die Vermehrung der Geschäfte aus. Die Zahl der Geschäftsstücke ist bis auf einige Schwankungen (insbesondere während des Krieges und in den letzten Jahren) ständig im Steigen begriffen gewesen. Sie überschritt erst 1850 das erste Hundert, 1856 das zweite, 1892 das fünfte Hundert, 1911 das erste Tausend, 1923 das zweite, 1925 das dritte und 1930 das vierte Tausend. Die durchschnittliche Anzahl der Geschäftszahlen eines Jahres, die Geschäftszahlen des Archivreferats, des Archivliquidierungsreferats und des Archivamtes (Bd. I S. 116*), die eigene Registraturen besitzen, nicht miteingerechnet, in der Zeit von 1926—1932 ist gleich der Summe der Geschäftszahlen der ganzen Periode von 1749—1857 zusammen. Die Summe der Geschäftszahlen von 1918—1932 übersteigt die Summe der Geschäftszahlen von 1749—1917 um ungefähr 10.000 (vgl. Bd. I S. 194*). Übrigens ist zu bemerken, daß im StA. seit alters jegliche Vielschreiberei vermieden wurde. Man hat vielfach davon abgesehen, für jede Amtshandlung ein eigenes Geschäftsstück unter eigener Geschäftszahl anzulegen, sondern, besonders bei den Benützerakten, zahlreiche Amtshandlungen unter einer einzigen Geschäftszahl für das betreffende Jahr zusammengefaßt. Die Ordnungs- und wissenschaftlichen Arbeiten entziehen sich selbstverständlich überhaupt dem bei vielen Ämtern betriebenen Zahlenwettlauf.