Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, von Franz Hüter

Die Registratur des StA. ist für den inneren Dienstbetrieb ein sehr vielbenütztes und unentbehrliches Hilfsmittel. Auch bei der Ausarbeitung dieses Gesamtinventars hat sie weitgehend Pate gestanden (vgl. Bd. I S. 153*). Aber selbst der außenstehende Forscher wird sie, insbesondere zur Feststellung früherer Benützungen wie überhaupt bei Untersuchungen über die Entwicklung der Geschichtschreibung und Geschichtsforschung (vgl. Bd. I S. 162*), mit Erfolg zu Rate ziehen. Bei dieser ihrer Bedeutung mag es gerechtfertigt sein, wenn hier über ihre Entstehung und Einrichtung sowie über ihren zeitlichen und örtlichen Umfang kurz gehandelt wird. Bei näherer Betrachtung erweist sich die Geschichte dieses Bestandes als nicht so uninteressant, wie sie es auf den ersten Blick zu sein scheint. Vielmehr liefert gerade die Betrachtung der Entstehung der Registratur einer verhältnismäßig so jungen Amtsstelle Anhaltspunkte zur Beurtei­lung von Zustand und Überlieferung älterer Registraturen. Und dies um so mehr, als die Entwicklung unserer Registratur keineswegs von Anfang an vorgezeichnet gewesen und so geradlinig verlaufen ist, wie man viel­leicht anzunehmen geneigt ist. Nach der Rosenthalschen Denkschrift 17501 soll der Registrant die Registratur der Amtsschriften besorgen. Nach dem von Maria Theresia genehmigten Vortrag des Directoriums in publicis et cameralibus vom 8. Nov. 1753 soll der Amtsexpeditor (Hops) „die Amts­registratur verwalten und die nötigen Protokolle führen“. Wie so vieles, so ist auch diese Anordnung unter Rosenthal und seinen nächsten Nach­folgern nicht durchgeführt worden, wie die folgenden Ausführungen zeigen. A. Akten. Die älteren Akten der Registratur des StA. (bis 1806) waren ur­sprünglich mit den „Österreichischen Akten“ vereinigt gewesen.1 2 Sie waren dort nach Sachbetreffen eingeordnet worden und erhielten erst nachträg­lich anläßlich der infolge ihres Anwachsens notwendig gewordenen Indi­zierung durch Delitsch eine Numerierung, und zwar nicht Jahr für Jahr neu beginnend, sondern vom Jahre 1749 angefangen durchlaufend bis in den Mai 1816.3 Von da ab wurde diese durchlaufende Zählung bei der Anlegung eines geordneten Geschäftstagebuches zugunsten der jährlich wechselnden Nummernzählung auf gegeben. Als dann später Rosenauer die älteren Akten (vor 1851) neu indizierte, hat er die durchlaufende Zählung der Akten vor Mai 1816 (bis auf die ersten Jahre 1742—1750, für welche wohl wegen der geringen Zahl die fortlaufenden Nummern bei­behalten wurden) beseitigt und auch hier die Jahreszählung angebracht.4 Dieser Rosenauerschen Ordnung ist, wie die Aufschriften zeigen, eine Neu­1 Winter, Die Gründung des k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchivs S. 29. 2 Ygl. oben S. 5. 3 Doch scheinen die Akten trotz der Ordnung und Indizieruug durch Delitsch weiter im Verbände der Österreichischen Akten verblieben zu sein (vgl. oben S. 7). 4 Vgl. die Abschnitte B und C, jeweils den ersten Absatz.

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