Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die unter Vorbehalt des Privateigentumsrechtes hinterlegten Archivkörper und Sammlungen, von Fritz von Reinöhl

Fürstlich Trauttmansdorffisches Zentral-Familienarchiv. 445 Schriftdokumente und deren Erhaltung wahrgenommen werden. So über­gibt Ulrich von Trauttmansdorff mit Urkunde vom 4. Dez. 1447 drei Briefe an Jörg von Herberstein und im Erbteilungsvertrag zwischen Hans und Wilhelm von Trauttmansdorff vom 22. Mai 1478 wird bestimmt, daß die beiderseitigen Briefe gemeinsam verwahrt und bei Bedarf wohl ausgeliehen, nach zwei Monaten aber wieder zurückgestellt werden müssen. Auch der Ritter Wolf Dietrich von Trauttmansdorff spricht in seiner Familiengeschichte von den „Archivis in Totzenbach“, wohin eine Urkunde übertragen worden sei. Ebenso kann es wohl als ein Zug archivgemäßer Fürsorge gewertet werden, daß — obwohl der familienmäßige Zusammenhang zwischen der seit Ende des 15. Jahrhunderts bestehenden Tiroler Nebenlinie und der österreichischen Hauptlinie im Lauf zweier Jahrhunderte ganz geschwunden war — sich die Urkunden jener Nebenlinie im Hauptarchiv, und zwar an­scheinend schon bald nach dem Erlöschen der Linie befanden. Graf Maximi­lian von Trauttmansdorff vermachte seinen ganzen schriftlichen Nachlaß seinem zweiten Sohn Hans Friedrich auf Leitomischl, von wo der größte Teil aber 1762 nach einem Umweg über Gemnischt wieder an die ältere Linie nach Bischof-Teinitz, bzw. nach der Vereinigung mit den Bischof- Teinitzer Archivalien an das fürstliche Archiv in Wien kam.* 1 Nach verschiedenen Stempelaufdrucken auf Archivalien zu schließen, bestand dieses Archiv der Hauptlinie auch im 18. Jahrhundert als Gräflich Trauttmansdorffisches Archiv, dessen Titel nach der Fürstenstandserhebung Graf Ferdinands in ein „Fürstlich Trauttmansdorffisches Hausarchiv“ ge­ändert wurde. Der Artikel über die Familie Trauttmansdorff in dem bekannten ältesten deutschen Konversationslexikon, dem „Großen vollständigen Universale-Lexikon aller Wissenschaften und Künste“ von Heinrich Zedier, 45. Bd., Leipzig 1745, ist, wie aus verschiedenen Nieder­schriften im Archiv geschlossen werden kann, auf Grund des archivalischen Materials des Trauttmansdorffischen Archivs ausgearbeitet worden. Nach 1762 hat auch eine gute, wohl von dem Trauttmansdorf fischen Sekretär Franz Hoffmann hergestellte systematische Ordnung des Archivs bestan­den, die aus den zum Teil noch heute in Kraft stehenden Archivsignaturen zahlreicher Archivaliengruppen ersichtlich ist. Diese Signaturen scheinen nach zwei Ordnungsprinzipien gewählt worden zu sein, von denen die eine, mit römischen Zahlzeichen bezeichnete familiengeschichtliche Archivalien umfaßt, während die zweite, mit Buchstaben A, B, C bezeichnete Wirt­schaftsarchivalien und das politische Archiv des Grafen Maximilian von Trauttmansdorff betrifft. Daneben gibt es aber auch zahlreiche Archiva­lien, welche — unersichtlich warum — keine Archivsignaturen tragen. Den Beschluß des Archivs bildete früher das Archiv des Fürsten Ferdinand, während in jüngster Zeit noch zwei kleine Archivaliengruppen hinzu­gekommen sind, die von Ferdinand Graf Trauttmansdorff und von Rosa besonders Fürst Karl und sein Bruder Graf Ferdinand, die Söhne des Erbgrafen, für die Familiengeschichte und besonders der Initiative Graf Ferdinands ist die Fortführung der von Dr. Hőnél begonnenen Familiengeschichte (siehe unten S. 446) zu verdanken. 1 Veröffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte Österreichs, Bd. 4: Archivalien zur neueren Geschichte Österreichs, S. 133 ff.

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