Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Belgien, von Oskar Schmid
322 Belgien. 1760—1780 (Fasz. 137 a) und 1783—1793 (Fasz. 137 b), der Provenienz nach vorwiegend Staatskanzleibestände, die niederländische Angelegenheiten zum Gegenstände haben. Ein Faszikel mit der Bezeichnung 0 „(Korrespondenz der Niederländischen Hofkanzlei 1793—1795“1 ist reiner Staatskanzleibestand und enthält die Noten der Staatskanzlei im Konzept, die der Niederländischen Hofkanzlei in der Form von Ausfertigungen. Als Staatskanzleibestand ist auch zum überwiegenden Teil der Inhalt des Fasz. 153 (Collectanea 1786—1826) anzusehen, der nebst anderem Akten über die Aufhebung der Niederländischen Hofkanzlei 1794 und Auflösung des belgischen Liquidierungskomitees 1804 enthält; ferner sind als Staatskanzleiprovenienzen auch die Akten des Fasz. 204 anzusprechen, welche Konzepte an Staats- und Hofämter 1754—1784 darstellen und in keinem Zusammenhänge zur Verwaltung der Niederlande stehen. 9. Archivalien des Generalgouvernements. Soweit der schriftliche Verkehr des Generalgouvernements mit verschiedenen Behörden nicht schon an anderer Stelle, etwa bei der Korrespondenz der Statthalter, der Bevollmächtigten Minister und der Staatsund Kriegssekretäre erwähnt -wurde,1 2 sind hier noch folgende Bruchstücke anzuführen: Korrespondenzen der Bevollmächtigten Minister (Cobenzl, Starhemberg) mit Wiener Zentralbehörden, mit dem Reichsvizekanzler, dem Hofkriegsratspräsidenten, dem Hofkanzler, dem Obersthofmeister 1755—1780 (Fasz. 64); Berichte an das Generalgouvernement aus verschiedenen Teilen des Landes und Korrespondenzen desselben mit dem Prinzen von Koburg 1784—1794 (Fasz. 183 a); Korrespondenz des Generalgouvernements mit Zivilkommissarien über militärische Liquidierungen 1790—1794 (Fasz. 91) (Provenienz Generalgouvernement) und eine ungeordnete, verstreut auf gefundene Menge verschiedenartiger Korrespondenzen und sonstiger Akten des Generalgouvernements 1714—1794 (Fasz. 197 a, b) (gemischte Provenienz). Die Finanzakten des Generalgouvernements stellen natürlich auch alles eher als einen geschlossenen Bestand dar, bestehen vielmehr lediglich aus einer Reihe von in Betreffen vereinigten Bündeln. Die erste Stelle nehmen hier die Reste einer Korrespondenz zwischen dem Generalgouvernement, dem Conseil des finances und der Chambre des comptes ein, und zwar fast ausschließlich Bestände, die aus der Zeit der Liquidierung des Generalgouvernements stammen und wohl deshalb bei der Flüchtung mitgenommen wurden, da sie als nicht dem Archiv, sondern der lebenden Registratur des Generalgouvernements angehörig betrachtet wurden. Aus diesem Grunde befinden sie sich in der angeführten Anordnung nach Betreffen, waren in dieser Form für den laufenden Kanzleibetrieb bequem und handlich und hätten in Feindesbesitz vielleicht zu Mißbrauch Anlaß bieten können. 1 Eingeteilt nach der Abteilung „Mission des Grafen Cobenzl“, vgl. unten S. 327. 2 Vgl. S. 313—319.