Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Belgien, von Oskar Schmid

IV. Rep. DD: C., Abt. B (Sonderreihe). 319 Zeit also der Räumung Belgiens durch die österreichischen Behörden, Be­richte aus verschiedenen Orten (Düsseldorf, Dillingen usw.), in welchem er während des Rückzuges weilte, enthalten die Fasz. 185 b—186 c (Provenienz niederl. Hofkanzlei). Vorhanden sind ferner Konzepte Müllers und Ausferti­gungen an Müller, Korrespondenzen mit verschiedenen Personen 1793—1795 in Fasz. 198, Ausfertigungen und Konzepte des Grafen Trauttmansdorff an Baron Müller von August bis Dezember 1794 in Fasz. blau 6 (Provenienz Generalgouvernement) sowie Noten und Schreiben Müllers an den Kabi­nettsminister Grafen Franz Colloredo in Fasz. 221 b. 5. Instruktionen an die Statthalter und an andere belgische Behörden. Mangels einer geeigneten Einteilungsmöglichkeit ist an dieser Stelle notgedrungen eine Reihe von Instruktionen, Patenten und Vollmachten des Herrschers oder der Wiener Zentralstelle an die Statthalter und Behörden zu nennen, die sich in folgenden Faszikeln vereinigt vorfinden: In Fasz. 175 a die Ausfertigung des Patentes für Eugen von Savoyen als Statthalter der Niederlande (Barcelona, den 23. Okt. 1709), eine In­struktion für das Conseil d’Etat (4. Jan. 1719), die Originalvollmacht Karls VI. für die Statthalterin Marie Elisabeth (1. Sept. 1725) sowie Voll­machten, Instruktionen und Patente für den Herzog Karl Alexander von Lothringen 1736, 1737; in Fasz. 176 a Instruktionen 1716—1768 und eben­solche 1740—1766 in Fasz. 176 b. Instruktionen für den inneren Dienst, solche für belgische Hofämter, Hofstaatsverzeichnisse (1744), Eidesformeln, Taxen, Bittschriften usw. aus dem Zeitraum von 1744—1794, Wiener und Brüsseler Provenienzen liegen in Fasz. 61 a; hauptsächlich Konzepte von Instruktionen des Generalgouver­nements an verschiedene Beamte 1771—1793 in Fasz. 175 b; Vollmachten und Originalakten über die Errichtung der Jointe d’Etat im Jahre 1794 nebst diesbezüglicher Korrespondenz zwischen Lederer und Crumpipen (von beiden Ausfertigungen) in Fasz. 176 c. 6. Archivalien des Höchsten Rates der Österreichi* sehen Niederlande. Sehr gering an Zahl ist der an dieser Stelle noch zu nennende Akten­bestand des Höchsten Rates. Als Vorläufer des flandrischen Rates in Wien, bzw. des Höchsten Rates der österreichischen Niederlande, muß der Spanische Rat in Wien betrach­tet werden, dem bis zum 1. April 1717 auch die Verwaltung der Nieder­lande unterstand.1 Archivalien dieser Behörde sind in der vorliegenden Abteilung nicht erhalten, hingegen Konzepte der österreichischen Hof­kanzlei 1714, 1715 an den Spanischen Rat (Fasz. 198). Als zum Aktenbestand des Höchsten Rates der österreichischen Nieder­lande gehörig sind anzusehen — abgesehen natürlich von den bei den Vor­1 Vgl. S. 253, 258.

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