Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Belgien, von Oskar Schmid

152 Belgien. Stück abgetrennt, vorfanden. Bei weiterer Betrachtung ergibt sich, daß sie in manchen Fällen als Ausfertigungen angesehen wurden, auch Stücke also, die ohne Adresse und. Unterschrift in den Kanzleien einliefen. Andererseits dürften aber auch Konzepte — sie liegen gelegentlich in doppelter Über­arbeitung vor — manchesmal als Kopien betrachtet und bezeichnet worden sein, so daß eine straffe Scheidung aller dieser Überlieferungsformen ge­legentlich gar nicht zu treffen ist. Es wurden hier also mangels einer besseren Lösungsmöglichkeit ge­waltsame Maßnahmen ergriffen und alle wirklichen und vermeintlichen Kopien, allerdings unter der ausdrücklichen Bezeichnung „Abschrift“, im folgenden Inventar zumeist dort angeführt, wo sie als Original oder Originalkonzept anzuführen gewesen wären, obgleich offenkundig und bewußt damit zugunsten der leichteren Auffindbarkeit ein Verstoß gegen das Provenienzprinzip begangen wurde. So fand also z. B. die Abschrift eines Schreibens an Ferdinand I., welches von letzterem etwa dem Kaiser oder der Statthalterin zur Kenntnis gebracht worden war, seine Anführung im Rahmen der Registratur Ferdinands. Häufig läßt sich gar nicht mehr erkennen, wohin die betreffende Abschrift gehört. Zu betonen ist, daß alle diese Zuteilungen nur im Inventar vorgenommen wurden. In den Beständen selbst wurde die uns überkommene Lagerung nicht ver­ändert, um die zahlreichen Zitate in der Literatur nicht unbrauchbar zu machen. Vgl. I 157*. In dem nun folgenden Inventar wird der Versuch unternommen, die Bestände nach zwei Richtungen zu zerlegen, nach ihrer Provenienz, geteilt wieder in Einlauf (E), Auslauf (A) und sonstiges, das sich weder dem Ein- noch Auslauf zuteilen läßt, und ferner nach Korrespondenten und notge­drungen in Fällen, wo der Korrespondent nicht feststellbar war oder nicht in Frage kam, nach Betreffen. Zu dem Inventar, das sich über die Faszikel PA 1—102, PB 1, 32, PC 1—77 und DD Abt. B Fasz. 231—239, 243, 245, 247 und DD Abt. B Serie blau 9 erstreckt (und zwar auf diejenigen Teile, die den Archives d’état et de Paudience ursprünglich entstammen oder später in diese hineingeraten sind), ist noch folgendes zu bemerken: Trotzdem einzelne Stücke noch keine Registraturen bilden und z. B. ein Einlaufstück an Eleonore von Portugal (PA 11), das infolge irgend­eines Zufalles in unsere Wiener Abteilung, sei es als Beilage zu einem ande­ren Stück, sei es aus einem sonstigen, heute nicht mehr ersichtlichen Grund geraten ist, nicht einmal als ein Archivsplitter aufgefaßt werden kann, wurde ein derartiges Schreiben doch als zur Registratur Eleonores gehörig aufgefaßt und angeführt. So wie bei diesem wurde zwangsweise auch in ähnlichen Fällen verfahren, um die im Inventar erfolgte Zerlegung nach Registraturen mit einiger Konsequenz durchzuführen. In anderen Fällen jedoch mußte von diesem Verfahren Abstand genommen werden; so wurde der ganze Faszikel P A 62, der eine Masse von undatierten Abschriften um­faßt, in der kaum bei einem Stück die Provenienz mit Sicherheit festgestellt werden kann, von dieser Zerlegung ausgenommen und der Inhalt einfach der Reihe nach, wie die Stücke gelagert sind, aufgezählt. Zugunsten der Raumersparnis mußten in dem folgenden Inventar gewisse Vereinfachun-

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