Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Belgien, von Oskar Schmid

144 Belgien. welcher Beschaffenheit jeweils die Doubles waren, ob Konzept oder Ab­schrift. Auf die Zurückhaltung der Ausfertigung wurde natürlich in erster Linie Wert gelegt. Diejenigen Stücke, deren Doubles zur Auslieferung ge­langten, erhielten einen Farbstiftstrich, wurden „virguliert“. Ferner finden wir seit der zweiten Hälfte des verflossenen Jahrhunderts an gewissen Stücken Vermerke mittels Bleistiftstrich über erfolgte Ein­sichtnahme durch Benützer. Zu erwähnen ist noch, daß erhebliche Teile des Repertoriums P durch Transport und feuchte Lagerung stark gelitten haben. Sie werden nun­mehr trotz äußerst fühlbarem Mangel an Arbeitskräften allmählich, so gut es geht, konserviert und vor fortschreitender Zerstörung zu bewahren ge­sucht. Zum Glück ist nur in seltenen Fällen das Material durch Feuchtig­keit so stark beschädigt, daß auch die Konservierungstätigkeit nur einen begrenzten Erfolg erzielen kann.1 Ein sehr hohes Verdienst hat sich Karl Brandi im Zuge seiner ausge­zeichneten Untersuchungen und Zusammenfassungen der Korrespondenz Karls V. um die im StA. befindlichen belgischen Akten erworben, und es muß neuerdings betont werden, daß die vorliegenden Ausführungen zu einem großen Teil auf seinen Arbeiten fußen.1 2 Brandi gibt uns für diese Abteilung, natürlich nur unter dem Gesichts­punkt der Korrespondenz Karls V., ein treffliches Hilfsmittel an die Hand und stellt folgende Scheidungen auf: a) die Registraturen der beiden Statt­halterinnen Margarete und Maria, chronologisch geordnet, untergeteilt 1. nach den Originalschreiben an die Statthalterinnen, geordnet nach den Korrespondenten, 2. nach den Konzepten der Statthalterinnen, geordnet nach den Empfängern;3 b) die Kabinettskanzlei des Kaisers, also die aus der burgundischen Kanzlei erwachsene, in französischer Sprache geführte Kanzlei Karls V., die sich, was ihren nach Wien gelangten Teil betrifft, in überwiegender Zahl in der belgischen Abteilung vorfindet. Sie ist gleich­falls chronologisch geführt, und zwar nach den Korrespondenzreihen: Kabi­nett und Erblande, Italien (untergeteilt), Deutschland, Schweiz, Frankreich, England, Dänemark usw.;4 c) die deutsche Reichskanzlei Karls V.5 und d) die österreichische Kanzlei Ferdinands, von welch beiden letzteren eben­falls Stücke in die Abteilung Belgien gelangt sind.6 Die Aufstellung Brandis bietet zu allem noch den großen Vorteil, daß über das Repertorium P hinaus nicht nur die ins Repertorium DD gelangten Stücke, sondern auch sämtliche in andere Abteilungen des StA. aufgenom­mene Archivalien, die in den vorerwähnten Kreis fallen, einbezogen werden. Sie decken sich — von geringfügigen Ausnahmen abgesehen — mit der Menge und dem Umfang derjenigen belgischen Archivalien, die nach dem 1 So P A, Fasz. 38. 2 Siehe die oben S. 81 Anm. 2 verzeichneten Berichte und Studien zur Geschichte Karls V. 3 Enthalten in Brandi IV S. 248—274. Am Ende (S. 274—277) wird noch eine von Dr. Walser verfaßte, sehr brauchbare Liste der wichtigsten Korrespondenten geboten. 4 Enthalten ebenda V S. 20—51 und VII S. 229—259. 5 Ebenda, XI S. 516-561. 6 Ebenda, XI S. 562-578.

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