Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Belgien, von Oskar Schmid
III. Rep. P: e) 2. Das deutsche Staatssekretariat. 131 der mit den niederländischen Statthaltern 1558—1656.1 Korrespondenzen Karls III. (YI.) mit Verschiedenen, darunter mit seinen Vertretern an den auswärtigen Höfen (Baron Heems im Haag, Heinrich Baron Keller in Wien, Baron Imhoff in Wolfenbüttel und Wien, Baron Nesselrode in Mailand und Turin, Baron Heindl in Neapel usw.), wurden im Jahre 1922 an Spanien abgetreten.1 2 Provenienzgemäß gehörten sie dem Archiv Karls III. (VI.) als Königs von Spanien vor 1713 an. Nebst einer Reihe von Verzeichnissen, Kopialbüchern und Inventaren gelangten noch Verlassenschaftsakten des Herzogs Karl Alexander von Lothringen nach Wien, Akten, die dem zur Abwicklung dieser Verlassenschaft bestellten Komitee entstammten, also eine selbständige Provenienz darstellten.3 Sie wurden in der Abteilung Belgische Korrespondenz, die ursprünglich alle von Brüssel nach Wien gelangten Archivalien umfaßte, belassen. 2. Das deutsche Staatssekretariat (la secrétairerie d’État all e man de).4 5 Der Reichstag zu Köln im Jahre 1512, auf welchem die neue Kreiseinteilung Deutschlands geschaffen wurde, war insofern für die Niederlande von einschneidender Bedeutung, als ihr Gebiet in der Hauptsache als Burgundischer Kreis (Geldern, Zutphen und die drei Bistümer Utrecht, Cambrai und Lüttich wurden hingegen dem Westfälischen Kreis zugeteilt) in den zwar losen, aber immerhin noch wirksamen Verband des Reiches eingegliedert wurde. Diese Maßnahme hatte gewisse Verpflichtungen zur Folge, und die Niederlande, die sich in ihrer selbständigen Stellung bedroht fühlten, sträubten sich anfangs mit Macht gegen diese Abhängigkeit. Sie blieb jedoch bestehen und die überragende Stellung, die sich Karl V. infolge seines Sieges von Mühlberg 1547 geschaffen hatte, nützte er im zentralistischen Sinn aus, um auf dem Reichstage zu Augsburg 1548 durch eine endgültige Regelung der Stellung der Niederlande zum Reich gleichzeitig eine straffere Zusammenfassung der 17 Provinzen im Interesse der habsburgischen Hausmacht herheizuführen. In dem Vertrage, der am 26. Juni dieses Jahres geschlossen wurde,6 sollte der Burgundische Kreis unter dem Schutze des Reiches stehen, sein Landesfürst am Reichstag und im Reichskammergericht vertreten sein. An Beisteuern waren dem Kreis 1 Die genannten Korrespondenzen bilden heute die Schachteln 26—36 der Belgischen Korrespondenz. Vgl. AB. 193, 4. Lieferung, Liste sommaire und Übersichtliches Verzeichnis; letzteres, von Wocher angelegt, verzeichnet die ausgelieferten Archivalien ziemlich genau. 2 Vgl. auch AB. 193, 4. Lieferung, Übersichtliches Verzeichnis Nr. XV—XX und S. 9 Fußnote. 3 Vgl. AB. 193, 4. Lieferung, Übersichtliches Verzeichnis S. 13. Über die Akten aus dem Nachlaß des Herzogs Karl Alexander von Lothringen vgl. unten S. 137. * Vgl. Inventaire des Archives de la Belgique publiés par ordre du Gouvernement sous la direction de Joseph Cuvelier, Bruxelles 1929, Inventaire des Archives de la Secrétairerie d’État Allemande par Édouard Laloire. Vgl. auch Brandi, Berichte und Studien zur Geschichte Karls V., IV. Teil, in den Nachrichten von der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, philologisch-historische Klasse 1931, S. 243 Anm. 1. 5 Vgl. auch P A, Fasz. 73. 9*