Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Belgien, von Oskar Schmid

116 Belgien. dürften. Chmel berichtete daraufhin am 17. Dezember, daß im StA. aller­dings das gedachte Lehensverhältnis betreffende Urkunden vorhanden seien, dieselben sich jedoch seiner Ansicht nach durchaus nicht zur Aus­lieferung an Belgien eigneten, weil sowohl Holland wie auch Belgien dar­auf Anspruch erheben könnten; außerdem wäre es wünschenswert, daß die Dokumente beisammen blieben und nicht zerrissen würden. Chmel meinte aber, daß vidimierte Abschriften davon nicht verweigert werden könnten und sollten. Damals beschäftigte man sich im StA. schon eingehender mit dem Ordnen und einer Neubearbeitung der belgischen Bestände, mit wel­cher Arbeit in erster Linie Wocher, dann Firnhaber und Fiedler betraut wurden. Chmel regte damals wieder die Durchführung eines Austausches mit Belgien in der Form an, daß, wenn man auf eine Ablieferung der ge­wünschten Akten eingehen wollte, dafür noch manche Reste der habsburgi­schen Familienkorrespondenz, die sich in beiden Königreichen befinden müssen, angesprochen werden mögen. In weiterem Verfolg dieses letzteren Planes bat Chmel die Staatskanzlei um die Erlaubnis, gleich jetzt bei der Anfertigung eines neuen umständlichen Repertoriums der niederländischen Archivalien eine Scheidung zwischen den nach seinem Dafürhalten zur Auslieferung geeigneten und ungeeigneten Archivalien machen zu dürfen. Jene würden abgesondert verzeichnet und dann dieses Verzeichnis vor­gelegt werden. Die Ausführung der Arbeit nach den beiden angedeuteten Richtungen, nämlich die Anfertigung von vidimierten Abschriften und die eines neuen, genauen Repertoriums, wurde von Metternich in einem Erlasse vom 5. Jan. 1846 mit folgendem Zusatz anbefohlen: „Von dem Resultate dieser nach Tunlichkeit zu fördernden Arbeiten ist mir seinerzeit Bericht zu erstatten, indem ich meine Antwort an die belgische Gesandtschaft erst dann abzu­geben gedenke.“ Jedenfalls bestand die feste Absicht zur Erledigung der Auslieferungsangelegenheit in der geschilderten Weise. Sie wurde aber auch diesesmal nicht ernsthaft in Angriff genommen, der verlangte Bericht nicht erstattet, die begonnene Ausscheidung nach einiger Zeit wieder ein­gestellt und die Abschriftnahme von Lehenbriefen nur wenig gefördert. Über die Ursachen dieser Unterlassung verlautet in den Akten der Regi­stratur des StA. nichts, der Grund mag wohl der gewesen sein, daß man von seiten der Archivdirektion nichts dazu tat, um die Angelegenheit in reger Erinnerung zu behalten, und in Hinblick auf die geringen zur Ver­fügung stehenden Arbeitskräfte und vor allem auf die Schwierigkeit der Aufgabe sich ihrer zu entschlagen suchte. Auch einer Note des belgischen Gesandten Alphons Grafen O’Sulivan vom 9. Dez. 1849 wurde keine beson­dere Beachtung geschenkt.1 Sie geriet in Vergessenheit. 1 In der am 21. Febr. 1850 erfolgten Beantwortung wurde betont, daß man zwar in den Akten des Ministeriums hinsichtlich der in dieser Note erwähnten Zusicherungen keine Spur habe auffinden können (vgl. die auf S. 114 erwähnten Auslieferungen an die niederländische Regierung 1826, die wohl nach Belgien gelangten), daß aber die kaiserliche Regierung gleichwohl weit entfernt sei, die angeblich erteilten Versprechungen zurückzu­ziehen, besonders nachdem die belgische Regierung, wie aus den Äußerungen des Gesandten zu entnehmen sei, von der Auslieferung der Originale Abstand nehme und sich mit Abschriften jener Dokumente, welche ein besonderes Interesse für Belgien haben, begnügen wolle.

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