Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Belgien, von Oskar Schmid

Untertanen in schriftlicher Form vorgebracht wurden, der Audiencier sie übernahm und ihm die weitere Behandlung derselben oblag.1 Uns interessiert noch eine andere Tatsache. Der Audiencier, der zu­gleich die Befugnisse eines Finanzsekretärs ausübt, die Siegelemolumente einhebt, die ihm bei der Aushändigung der Urkunden an die Parteien zu­fließen, wird dadurch gleichzeitig zum Registrator der Urkunden und da­mit verbindet sich wieder das eines „Garde-chartes“. Der Audiencier Hane- ton ist als Garde-chartes bezeugt. Zu den Pflichten des Audienciers gehörte jedenfalls die Aufsicht über das vom Hofe mitgeführte Archiv, zumal durch seine Hand die Korrespondenz des Herrschers geht, er sowohl den Einlauf in Empfang nimmt, als auch die Konzepte des Auslaufes und die Beförde­rung derselben besorgt. Daher sammelten sich bei ihm die Originale der einlaufenden und die Konzepte der auslaufenden Schreiben an. Diese Papiere wurden jedoch zunächst als Privatbesitz des Audienciers be­trachtet.2 Als Philipp I. 1501 nach Spanien reiste, kam es vorübergehend zu einer Zweiteilung dieses Amtes. Der etatmäßige Audiencier Haneton blieb in den Niederlanden zurück, Laurent du Blioul hingegen folgte seinem Fürsten und nahm tatsächlich während dieser Abwesenheit die Stelle eines Audienciers ein, um dann zeitweise während der zweiten Regentschaft Margaretes als eifriger Anhänger der burgundischen Nationalpartei in den Hintergrund zu treten. Nach dem Tode Hanetons 1522 wurde er jedoch dessen Nachfolger als Audiencier. Neben verschiedenen Gründen, darunter auch dem der übermäßigen Belastung des Amtes mit Pflichten und Befugnissen, mag auch das man­gelnde Vertrauen Margaretes zu Blioul und vor allem das Vorhandensein eines eigenen Sekretärs, Jean de Marnix, der sich naturgemäß wesent­licher Befugnisse des Audienciers zu bemächtigen suchte, schuld gewesen sein, daß neben dem Amt des Audienciers das des „Secrétaire d’état“ emporkam. Durch die Ordonnanz von 1531 wurde verfügt, daß sich dem Audiencier du Blioul als Sekretär des Conseil privé Marnix als Secrétaire d’état an die Seite zu stellen habe. Er hat ähnliche Befugnisse wie der Audiencier, Übernahme der Korrespondenz, Konzipierung und Beförderung des Auslaufes und den damit im Zusammenhänge stehenden Chiffrendienst. Beide Stellen, genau genommen in ihrer Kompetenz nicht deutlich von­einander abgegrenzt, boten die gleichen weitgehenden Entwicklungsmög­lichkeiten, und es mag von der Persönlichkeit des einzelnen oder von dem III. Rep. P: b) Die Organisation der niederländischen Zentralbehörden. 97 1 Über das Amt des Audienciers vgl. „Inventaires sommaires des archives des anciens gouvernements des Pays-Bas conservées aux archives générales du Royaume á Bruxelles, Tome I, Bruxelles 1906; Edg. de Marneffe, Inventaire sommaire des papiers d’état et de l’audience. Vgl. ferner Walther, a. a. 0. S. 152 ff., Brandi IV, S. 243 Anm. 1. a Vgl. Walther, S. 159. Anläßlich der Verhandlungen mit Geldern im Jahre 1522 mußte man sich wegen einiger erforderlicher Stücke an die Erben des verstorbenen Audienciers Haneton wenden. So kamen auch Staatspapiere Karls V. aus Granvellas Privatbesitz nach Besangon. Auf ähnliche Weise, dadurch daß ein Sekretär sein Archiv dem anderen vererbte, hat sich das Archiv Margaretes in Lille erhalten. Inventare des Wiener Hans-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. 7. 7

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