Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Belgien, von Oskar Schmid
96 Belgien. Den Dienstobliegenheiten entsprechend scheidet sich die Gruppe von Beamten, die für den Dienst um die Person des Herrschers, in der Kammer des Fürsten (Fhötel), bestimmt war, von der, welche in der Schreibstube (le conseil) die Geschäfte der Regierung zu erledigen hatte. Das Ursprüngliche ist jedenfalls die Hofcharge. Während aber die dem Hochadel vorbehaltenen Hofstellen allmählich an Bedeutung verloren oder überhaupt verschwanden, gelangten die Beamtenstellen im gleichen Maß zu Macht und Einfluß. In den Niederlanden war es der Premier Chambellan, dem zunächst unter den Hofchargen die wesentlichste Rolle zufiel, eine Stelle, die aber an Bedeutung verlor, je mehr das ritterlich-feudale Element in den Hintergrund gedrängt wurde, je mehr sich die Regierung verselbständigte und das Berufsbeamtentum in den Vordergrund trat. In der Zeit, die noch im Rahmen unseres Interesses steht, ist es Wilhelm von Croy, Herr von Chiévres, der die Stelle eines Vertrauten des Fürsten und die eines leitenden Ministers bekleidet, ebenso nach ihm noch Antoine von Lalaing, „chevalier d’honneur“ und Vertrauter Margaretes von Savoyen, der allerdings den Titel Premier Chambellan nicht führt. Unter Chiévres nominellem Nachfolger im Kämmereramt, dem Grafen Heinrich von Nassau, der eine große Gleichgültigkeit gegen seine Geschäfte an den Tag legte, ging dieses Amt einem raschen Verfall entgegen. Nach Nassaus Tod 1539 wurde die Stelle nicht wieder besetzt. Auch das Amt des Kanzlers, das in den Niederlanden kein feudaler, sondern ein Beamtenposten war, stand und fiel mit der Person seines Vertreters. Als ernste Zwistigkeiten zwischen Karl V. und Mercurin Gattinara ausbrachen, ging es auch mit diesem Amt zu Ende. An beider Stelle trat der Staatssekretär. Ebensowenig wie dem Kämmereramt zeigten sich die feudalen Vertreter auch dem eines Chefs der Finanzen auf die Dauer gewachsen. Der Herzog von Arschot, Philipp von Croy, leistete auf diese Stelle Verzicht, da er als freier und selbständiger Herr eine beamtenmäßige Arbeit als seiner Würde unangemessen erachtete. Zu einer einflußreichen Stellung brachte es allmählich der „Audiencier et Premier Secrétaire“. Seine Anfänge liegen weit zurück und sind wohl darin zu suchen, daß sich zunächst einer der Sekretäre über die Stellung der übrigen erhob und zum vertrauten Ratgeber des Fürsten, insbesondere in auswärtigen Angelegenheiten, wurde, eine Entwicklung, die innig mit der des Emporkommens des Berufsbeamtentums überhaupt in Zusammenhang zu bringen ist. Seinen Namen erhielt er nach der von Karl dem Kühnen geschaffenen öffentlichen Zeremonie, bei welcher sich die Untertanen der Person des Herrschers nahen durften und ihre Bitten und Beschwerden vorbrachten, die zur unmittelbaren Erledigung gelangten. Bei diesem Vorgang war der Audiencier als leitender Beamter anwesend und versah dabei das Amt des Sekretärs. Die Stelle gewann Einfluß und Bedeutung, da sich der Gebrauch entwickelte, daß die Bitten der in Audienz erscheinenden