Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

das bis ins 15. Jahrhundert dem Kloster Millstatt gehört hatte und dann an die Grafen von Porcia verkauft worden war, wurden durch Vermittlung des Konservators der k. k. Kommission für Kunst- und historische Denk­male in Graz, A. Luschin, vom StA. im Jahre 1878 um 60 fl. gekauft. Es sind 62 Pergamenturkunden von 1154—1536 und mehrere Papierurkunden des 15. Jahrhunderts. Provenienzmäßig stammen sie aus dem Archiv des Klosters Millstatt und dann aus dem der Grafen von Porcia. Die ältesten Stücke sind Urkunden von Pilgrim Patriarchen von Aquileia, Papst Alex­ander III., Herzog Ottokar von Steiermark; von österreichischen Herzogs­urkunden ist eine Urkunde Rudolfs IV. von 1360 zu nennen; dann folgen Urkunden des Erzbischofs von Salzburg, der Äbte von Millstatt, der Dogen von Venedig und der Grafen von Porcia; ferner zahlreiche Notariatsinstru­mente über Kauf- und Besitzteilungsverträge, Verpfändungen u. ä. (über den Verkauf der Millstätter Besitzungen an die Porcia 6. Mai 1446); end­lich Urkunden über die Belehnungen der Grafen von Porcia mit der Ge­richtsbarkeit in San Foca durch die Grafen von Görz (1467, 1472) und über eine Reihe von Prozessen (Appellation vom Dorfgericht von San Foca an die Grafen von Porcia und besonders betreffend Prozesse zwischen diesen und den Einwohnern von San Foca vor den Grafen von Görz). Das Archiv des Erzstiftes Salzburg.1 Gemäß dem Art. 10 des Preßburger Friedens vom 26. Dez. 1805 fiel Salz­burg mit Berchtesgaden, das ja seit 1803 zu Salzburg gehörte, an Österreich. Die Archive wurden abgefordert und man ging sogleich daran, sie dem StA. einzufügen. Die beiden „jungen, fachkundigen“ Beamten Emmert und Knechtl, die das StA. von Salzburg mit übernahm, erhielten den Auftrag, die Akten und Urkunden chronologisch zu verzeichnen und einzuteilen. Es ent­stand aber damals offenbar nur das bis 1300 reichende, von Knechtls Hand geschriebene Repertorium, das die Urkunden der Salzburger Kammerbücher, des Domkapitels und der geistlichen Abteilung des erzstiftlichen Archivs in einer chronologischen Reihe enthält (heute AB. 366). Denn schon 1809 wurde bekanntlich Salzburg wieder an Bayern abgetreten und durch den Friedensschluß die Auslieferung der Salzburger Archive binnen zwei Mona­ten angeordnet; eine diesbezügliche Weisung des Staatsarchivdirektors Hormayr erging am 6. Nov. 1809 an Knechtl nach Temesvár, wohin damals mit dem gesamten StA. auch die Salzburger Archivalien geflüchtet worden waren. Man ließ jedoch die Sache „liegen“, die Auslieferung erfolgte in der Tat nicht, und als nach wenigen Jahren, 1814, Salzburg an Österreich zu­rückkam, war ihr die Grundlage entzogen. Im Münchener Vertrag vom 14. April 1816 beschränkten sich die Ansprüche Bayerns auf die Archiva­lien, die die ehemals salzburgischen Enklaven in Bayern betrafen, das waren die nunmehr bayrischen Gerichte Waging, Tittmoning, Teisendorf und Laufen sowie überhaupt das ehemals salzburgische Gebiet am linken Ufer der Saalach und Salzach. Das Archiv des nun zu Bayern gehörenden Berchtesgaden hingegen mußte jetzt natürlich fast vollständig ausgeliefert Die Schatzgewölbe zu Graz und Wr.-Neustadt — Das Archiv des Erzstiftes Salzburg. 89 1 Über die Veröffentlichungen der Salzburger Urkunden siehe S. 12, Anm. 1.

Next

/
Thumbnails
Contents