Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Urkundenabteilung von Paul Kletler
Die Schatzgewölbe zu Graz und Wiener-Neustadt. 85 sprünglichen Provenienz nach aus den alten herzoglichen Registraturen — insbesondere eben aus der Friedrichs des Jüngeren — in Graz und Wiener- Neustadt stammen. Als Ergänzung zu dem im Jahre 1831 vom k. k. Hofkammerarchivs- Adjunkten Franz Weibel angelegten Repertorium XXIV (AB. 406/1,2) wurde zwei Jahre später, 1833, ebenfalls von Weibel noch das Repertorium „ad XXIV“ (AB. 406/3) angelegt, das als „Nachtrag zu den innerösterreichischen Urkunden“ die Hauptmasse der Archive der Grafen von Ortenburg (etwa 180 Stück) und der Schenken von Osterwitz (etwa 240 Stück) enthält, was wir ja schon bei Besprechung dieser Abteilungen des Wiener Schatzgewölbes hörten. Dieser von Klang mit Unterstützung des Geh. Archivoffizials Hypschle im Jahre 1784 von Graz nach Wien gebrachte Urkundenbestand kam, wie wir hörten, zunächst ins Hofkammerarchiv; die Übergabe in Graz an Klang war am 19. Nov. 1784 beendet,1 die Übernahme durch das Hofkammerarchiv erfolgte am 24. Febr. 1785; nur die sogenannten „6 Friauler Carlieren“ mit 107 Urkunden aus dem Archiv der Grafen von Görz wurden bereits damals dem StA. übergeben.1 2 Die Zahl der ins Hofkammerarchiv gekommenen Urkunden betrug etwa 6700;3 es war der ganze Urkundenvorrat des Grazer Schatzgewölbes, sowohl die in den leopoldinischen Schatzgewölbebüchern, von denen am Schlüsse dieses Kapitels noch zu reden sein wird, eingetragenen Urkunden als auch die in 9 Karlieren (außer den 6 ins StA. gebrachten) befindlichen 714 noch unregistrierten Urkunden.4 Diese „Karlieren“ enthielten nach Klangs Bericht außer habsburgischen Familienurkunden hauptsächlich die Archive der Auffenstein, Schenk von Osterwitz und Ortenburg sowie Splitter der Archive Walsee und Eck und Thurn.5 M. J. Schmidt hatte es versäumt, die Urkunden des Grazer Schatzgewölbes für das StA. zu gewinnen (vgl. Bd. I S. 133) und 1785 nur jene 107 Görzer Urkunden erworben. Der nächste Schritt erfolgte erst nach einem Vierteljahrhundert. Erst im Jahre 1811 erwirkte man durch eine Eingabe an den Hofkammerpräsidenten (vom 2. Juni, die Erledigung vom 12. Juni) die Erlaubnis, in das Hofkammerarchiv Einsicht zu nehmen zwecks Anfertigung von Abschriften sowie in besonderen Fällen zwecks Überlassung der Originale zur „Vervollständigung“ des Hausarchivs. Aber auch jetzt hatte man es keineswegs sehr eilig. Nach anderthalb Jahren, unter dem 5. Nov. 1812, wurde von seiten des Hofkammerarchivdirektors v. Belak die Erlaubnis zur Durchsicht mit Festsetzung von Tag und Stunde erteilt und das Ergebnis war vorderhand nur, daß in der Liste der anzufordernden Archivalien, die Hormayr „im Groben“ zusammenstellte, neben Reichsregisterbüchern, Salzburger Akten u. a. auch Urkunden — „alte 1 Laut Vermerk auf dem letzten Blatt des 8. Registerbandes zu den Grazer Schatzgewölbebüchern von 1669 (AB. 344). 2 Siehe S. 28. 3 Die Zahl wird verschieden angegeben; siehe über meine Erstellung weiter unten. 4 Reg. des StA. Z. 2/1785, 18/1846. 6 Reg. des StA. Z. 2/1785.