Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Klosterarchive von Walther Latzke

612 Die Klosterarchive. „partheien gerichtshänndl“, „partheien lehenbrief“, „kaufbrief der par- theien aneinander“, „sonst partheien briet“ und „ganntz verlegen Sachen“. Das Konzept zu Putschs Millstätter Repertorium ist nicht erhalten. Der Schreiber der Reinschrift war auch an der Reinschrift des Wiener Schatzgewölberepertoriums beteiligt. Er hat offenbar auf Weisung Putschs auch das oben erwähnte „registraturpüechl über die hochmaisterischen brief“ unter dem Titel „hochmaisterisch brieflich urkhunden, so zu Wienn registrirt und bey der n. ö. chamer verhannden“ auf fol. 182—200 der Mill­stätter Reinschrift übertragen. Diese Abschrift weist noch eine Reihe von Zusätzen auf, die bis 1542 reichen. Über die ferneren Schicksale des Georgsordensarchivs soll im weiteren nur kurz berichtet werden. Die von Putsch geschaffene Ordnung, bestimmt, den Kommissären Ferdinands I. die Verwaltung oder besser gesagt die Liquidierung der Besitzmasse des rettungslos dahinsterbenden Ordens zu erleichtern, blieb wohl ein halbes Jahrhundert lang äußerlich bestehen, aber der fortschreitende Abverkauf von Gütern und die damit verbundene Auslieferung von Archivalien riß in den Archivbestand immer stärkere Lücken und schuf einen Zustand, der Putschs Repertorium, der „H o f- registratur“, wie man sie nannte, immer weniger entsprach. Bei der Einführung der Jesuiten in Millstatt wurde ihnen auch das Archiv übergeben.1 Es war eine der ersten Maßnahmen, die die Jesuiten nach der Übernahme von Millstatt trafen, daß sie unter möglichster Wah­rung der Putschischen Sacheinteilung ein neues Archivrepertorium her­stellten. Es ist dies die im wesentlichen 1598 entstandene „Registratur über die fürnehme briefflichen urkhunden, welche noch im 1598. jar zu Mülstatt gefunden und im 1599, 1600 jahr hierzu sein khomen, die ainsthails auch beim stifft und anderstwo gefunden oder in hoffregistratur, (1547 beschriben, in leder gebunden und mit hinein- gebung aines revers von R. P. Rectore Collegii Graecensis von hoff herauß- genohmen), nit einkhomen“.2 Auch aus diesem Titel geht hervor, daß Putschs Repertorium vor der Übergabe Millstatts an die Jesuiten anscheinend ge­raume Zeit bei der Grazer Regierung gelegen hat. Unter den „nit einkho- menen“ Urkunden sind wohl solche zu verstehen, die Putsch aus irgend­einem Grunde 1547 in sein Repertorium nicht aufgenommen hatte. Nach dem Titelblatt findet sich in der „Registratur“ von 1598 zunächst unter der Überschrift „tabula über die titeln dieses buechs, vermag des (!) im 1547 jahr beschribener registratur“ ein Verzeichnis von Putschs Sachabteilun- gen, dann aber folgt ein sehr aufschlußreicher Satz: „Dieweil aber diesse 1 Die landesfürstlichen Kommissäre berichten hierüber am 30. August 1598 an Ferdinand II.: „ .. . Hernach haben wir alle und jede beim stiifft in zwayen grossen ver­spürten khässten, deren der ain im schazgewölb und der ander in der canzley stehet, verhandene briefliche urkhunden, schrillten und freyhaiten nach dem noch anno (15)47 darüber aufgerichten registratur puech und dann des Bärtlmeen Berthis, gewesten anwaldts, de anno 84 beschribnen inventary (welche ich Christoff von Perwang neben andern von n. 0. camerregistratur zu Gräz mit mir hieher genomben) alles vleis von post zu posten durchsehen und den abgang sambt derselben mehrung an baiden ortten inhalt zwayer gefertigter verzaichnußen . .. ordenlich beschrieben.“ — StA., Ostern Akten, Kärnten, Fasz. 12. s Klagenfurt, Geschichtsvereinsarchiv, Hs. 2/19.

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