Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Klosterarchive von Walther Latzke

596 Die Klosterarchive. Ordens (1773) bestand. Nach der Aufhebung fiel Millstatt dem Studien­fond zu. Entsprechend der eigenartigen Besitzgeschichte des Georgsordens setzt sich auch sein Archiv aus den verschiedenartigsten Bestandteilen zusammen. Den weitaus umfangreichsten und ältesten Teil bildet das Archiv des Klosters Millstatt; es soll im folgenden kurz betrachtet werden. 1. Das Archiv des Benediktinerstifts St. Salvator zu Millstatt (1122—1469). Trotz des hohen Alters und der wirtschaftlichen und kulturellen Be­deutung dieses Klosters weist sein Archiv keine Spuren einer durchgreifen­den Ordnung auf. Bis zum Ende des 14. Jahrhunderts scheint irgendeine archivarische Behandlung des Urkundenbestandes überhaupt nicht statt­gefunden zu haben. Erst im Jahre 1400 und in den darauffolgenden Jahren entstand in Millstatt ein Kopialbuch.1 Es war jedoch wohl von vorneherein nicht dazu bestimmt, die Abschriften aller Urkunden des Archivs aufzuneh­men, sondern beschränkte sich auf einzelne kleine Gruppen ausgewähl­ter Urkunden. Von den drei Schreibern, die daran beteiligt sind, verzeich- nete der erste (A, fol. 1—8v.) 9 Papsturkunden (1122—1400), der zweite (B, fol. 9 v.—10 v.) 16 Urkunden (und Traditionsnotizen) verschiedener Aus­steller (1150—1408), hauptsächlich der Erzbischöfe von Salzburg, über verschiedene Rechte und Besitzungen des Klosters, der dritte (C, fol. 11 bis 18 v.) 23 Urkunden verschiedener Aussteller (1178—1396), vornehmlich über Besitzungen des Klosters in Friaul. Zwischen den Eintragungen der Schreiber B und C steht noch vereinzelt die Abschrift einer Urkunde des Grafen Albrecht von Görz (1291) über einen Tausch des Klosters mit Öttlin von Falkenstein. Ein archivalischer Zusammenhang zwischen dem Kopial­buch und den Originalurkunden ist nicht festzustellen. Auch im 15. Jahrhundert hat der Millstätter Urkundenbestand keine systematische Ordnung erfahren. Wohl zeigen sich Ansätze dazu: eine Reihe von Urkunden tragen einheitliche knappe Dorsualnotizen von einer Hand des 15. Jahrhunderts, so z. B. die Urkunde Papst Calixtus’ II. von 1122 März 27: „bulla papé Kalixti super confirmatione omnium rerum monasterii Milstatensis“, der Zehentvertrag mit dem Erzbistum Salzburg, um 1140: „littera concordie inter episcopum Salczburgensem et abbatem Milstatensem pro decima Milstatensi, quam hactenus percipitur ibidem“, die Konfirmationsbulle Papst Innozenz’ III. von 1200 Feb. 15: „bulla con­firmationis Innocencii papé bonorum Milstatensium“.2 Aber die Anzahl der Stücke, die diese Vermerke auf weisen, ist doch recht klein im Verhältnis zur Gesamtmasse. Auch die auf der Rückseite einzelner Stücke vorkommen­den Majuskelbuchstaben können vielleicht als Versuche zu einer sachlichen Gruppierung gedeutet werden, aber auch sie sind zu vereinzelt, als daß eine Gesamtordnung aus ihnen rekonstruiert werden könnte. So ist das große Millstätter Archiv ohne feststellbare innere Ordnung am 14. Mai 1469 in die 1 Nat. Bibi., Cod. ms. 14.177, fol. 1—19. — Vgl. Jaksch, Monumenta Historica Ducatus Carinthiae III, S. XIX f. 2 StA., Urk. Rep. I (AB. 375).

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