Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

anderen in dero Schatzkammer allhier verwahrten geheimen Haus-Schriften beylegen zu lassen.“1 Der Gedanke einer solchen Ausgestaltung des Schatzkammerarchivs ist zwar später nicht weiter verfolgt worden, doch hat van Swieten immer­hin dem erhaltenen Auftrag Folge geleistet, eine Liste jener Codices an- legen lassen, die Texte habsburgischer Haus- oder Staatsverträge oder Ver­zeichnisse solcher Urkunden, d. h. Archivinventare, enthielten und diese im ganzen 48 Bände am 28. Jan. 1749, wie angeordnet, dem Obersthof­meister Grafen Königsegg übergeben. Aber erst zu Ende des genannten Jahres — am 2. Dez. 1749 — wurden die Bände, einem Eintrag Rosenthals im AB. 338 zufolge, tatsächlich in die Schatzkammer übertragen und in die Schublädl sub lit. M hinterlegt.1 2 Mit dem ganzen Schatzkammerarchiv, das am 16. Juli 1754 ins StA. aufgenommen worden ist,3 sind dann auch diese Bände der Hofbibliothek in das neue Institut gelangt. Das Verzeichnis, das im Jahre 1749 bei der Ausscheidung der Bände aus der Hofbibliothek angelegt worden ist, ist uns in vierfacher Auflage erhalten geblieben. Zwei deutsche Exemplare, Konzept und Ausfertigung, erliegen in den Akten des Obersthofmeisteramtes,4 zwei lateinische Über­setzungen, Ausfertigung und Abschrift, in der Registratur des StA. Da diese vier Verzeichnisse, besonders die deutsche gegenüber der lateinischen Fassung, sich in ihren Angaben gegenseitig ergänzen, gewinnen wir nicht nur ein ziemlich deutliches Bild von Inhalt und Umfang dieser ersten Manuskripten-Aushebung für das StA., sondern sehen uns auch in der Lage, nahezu alle Bände in der heutigen Handschriftensammlung oder in anderen Beständen des Archivs feststellen, bzw. bei nicht mehr vorhandenen angeben zu können, wann sie weggekommen und wohin sie gelangt sind. Die Listen sind nach den damaligen Abteilungen der Hofbibliothek gegliedert und führen an: Codices juris civilis et publici, Codices historiae profanae, philologiae und Codices ex Bibliotheca Hohendorfiana, im gan­zen 45 Nummern in 48 Bänden. Von dieser Gliederung unabhängig lassen sich darin dem Inhalt nach mehrere Gruppen unterscheiden, darunter als die für Rosenthal damals vielleicht wichtigste und für uns merkwürdigste die bereits erwähnten alten Archivverzeichnisse. Leider ist es gerade bei dieser Gruppe — als bei der einzigen — nur zum Teil möglich, die angeführten Handschriften heute noch zu identifizieren, was besonders bei den Nr. 151—153 der Cod. jur. civ. zu bedauern ist. 1 Zeremonialprotokoll 1747/48, fol. 448; Winter a. a. 0. S. 17. 8 Der AB. 338 ist identisch mit Nummer NN der oben erwähnten Liste der Hof­bibliothek. Es heißt dort auf einer der letzten Seiten: „Nicht minder seynd auch in die Schublädl sub lit. M mit erst angezogenen Instrumenten den 2. Decembris 1749 zu denen geheimen Schatz-Cammer Ertzhausschriften hinein gelegt worden: Die aus der kays. kön. Bibliothec heraus gegebene Manuscripta nebst der Specification oder Verzeichnis sothaner Manuscriptorum.“ 3 Kosenthals Äußerung in Reg. des StA. Z. 14/1763; vgl. Winter a. a. 0. S. 68. Dem­nach wäre auch das undatierte Verzeichnis Reg. des StA. Z. 19/1749 um mehrere Jahre später einzureihen. Vgl. auch Bd. I S. 15* Anm. 7, 8 und S. 18* Anm. 4 Sie fanden sich in den Miscellanea des Familienarchivs, Bd. II S. 29 und wurden nun wieder an ihrem ursprünglichen Platz eingereiht. 254 Die Handschriftenabteilung.

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