Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

I. Geschichte der Sammlung. 149 Nachträgen absehen — erst in den Jahren zwischen 1815 und 1819. Das geht aus der Art der Eintragung ganz klar hervor. Denn es stehen die 1815 aus Frankreich zurückgekommenen Bände schon ziemlich am Ende der einzelnen Abteilungen, die 1819 eingelieferten aber finden sich erst in den Nachträgen. Es wäre daher aber auch, abgesehen von den angeführten Be­richten Hormayrs, Baron Reinharts 1840 aufgestellte Behauptung, es wäre ein übersichtliches, nach Ländern geordnetes Verzeichnis der Manuskripte seit 1815 von Knechtl angelegt worden, dahin richtigzustellen, daß der Beginn dieser Arbeit bestimmt früher anzusetzen ist, und zwar eben in jene Jahre, wo ein beträchtlicher Teil der Handschriften „außer Haus weilte“. Was das System der Eintragungen betrifft, so erscheint die Teilung der Manuskripte nach den verschiedenen Abteilungen und die alte Nume­rierung zwar beibehalten. Innerhalb der einzelnen Abteilungen jedoch hat sich Knechtl bemüht, nach Möglichkeit die chronologische Ordnung her­zustellen, so daß die Reihenfolge der Eintragungen den alten Nummern durchaus nicht mehr entsprach und eine Konkordanztabelle am Anfang des Bandes notwendig wurde. Späterhin erfolgten dann zahlreiche Einschübe und Nachträge, so daß auch diese notdürftige chronologische Ordnung wieder stark gestört erscheint. Immerhin war mit der Anlage dieses Repertoriums die einheitliche Manuskriptensammlung tatsächlich geschaffen, wenn auch die früher ange­bahnte örtliche Vereinigung der Handschriften nicht weiter durchgeführt wurde. Einzelne Teile der Sammlung, ja einzelne Bände blieben immer gesondert aufgestellt, wie aus den Lokatvermerken im Verzeichnis deutlich zu sehen ist. Bei dieser Bearbeitung der Handschriften hatte es nun für die näch­sten Jahrzehnte sein Bewenden, trotz der großen Mängel, die dem Reper­torium anhafteten und die auch seinem Schöpfer nicht verborgen waren. Hatte doch Hormayr schon 1813 erklärt: „Zwar fehlen über die meisten Diplomatarien noch die Material- und Nominalregister, auch mangelt es an einem Catalogue raisoné über die historischen Manuskripte; allein beide Arbeiten stehen an Dringlichkeit vielen anderen nach und müssen daher noch mehrere Jahre ausgesetzt werden.“ Es dauerte dann allerdings rund 30 Jahre, bis die Handschriften wieder in den Vordergrund des Interesses traten und man behalf sich bis auf weiteres eben, so gut es ging, mit Nach­trägen in dem einmal gegebenen Verzeichnis. Diese Nachträge nahmen allerdings, wie wir sehen werden, recht be­trächtlichen Umfang an, da das Wachstum der Sammlung auch in diesen Jahrzehnten keineswegs Stillstand. Die Rücklieferung der 1809 nach Frankreich entführten Bände in den Jahren 1815 und 1819, wobei zum Teil auch Handschriften ins Archiv ge­langt sind, die ihm vorher nicht angehört hatten, haben wir bereits be­sprochen. In die Zeit zwischen diese beiden Einlieferungen fällt nun eine Erwerbung, die, wenn es sich dabei auch nur um zwei Bände handelt, doch insofern interessant ist, als sie ein höchst bezeichnendes Schlaglicht wirft auf die Sammelwut, die damals beim Wiederaufbau des Zentralarchivs

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