Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

I. Geschichte der Sammlung. 141 unserem Sinn aufzuweisen hatte. Es war immerhin eine Menge von nahe an 450 Bänden, gewiß ein sehr beträchtlicher Teil des damaligen Gesamt­umfanges des jungen Institutes. Das geht übrigens auch hervor aus einem sehr instruktiven Aktenstück, das wir aus jenen Tagen besitzen, der Liste der Kisten, die Rosenthal angesichts der herannahenden Feindesgefahr für die Flüchtung des Archivs im Jahre 1758 ansprach. Wir lesen da: „Schatz- gewölb-Schriften cum Repert. 24 Kisten, Schatzkammer-Schriften 8 Kisten, Österreichische Archivschriften 2 Kisten, Bohemica cum Yolum. Manu- scriptis 7 Kisten, Tirolensia cum Regist. antiqu. Imp. 9 Kisten, Graecensia 2 Kisten, Reichskanzleisachen cum Bohemicis 3 Kisten, Strakische, Leclerc- ische und Oedtische Manuscripta 6 Kisten, Kinskysche Manuscripta 1 Kiste, Archivakta 6 Kisten, zusammen 68 Kisten, Zugabe 4 Kisten, insgesamt 72 Kisten.“ Wir sehen also, daß damals nur die Sammlungen Straka, Dumont (Ledere), Oedt und Kinsky als eigene Archivabteilungen galten, also ein Drittel des gesamten Manuskriptenschatzes des Archivs, während 300 von den 450 Bänden sich auf die übrigen Abteilungen verteilten. Erst mehr als 50 Jahre später sollte die Handsc'nriftensammlung als solche ins Leben treten. Doch waren bis dahin noch große Zuwächse und Verschiebungen zu verzeichnen. Zunächst kamen 1765 mit dem lothringischen Hausarchiv eine Anzahl von Manuskriptbänden ins StA. (Bd. II S. 67). Dann hatte Rosenthal zu Ende des Jahres 1775 die Anforderung der bei der Prager Landtafel verwahrten berühmten Manuskriptensammlung Borscheck verlangt und in der Tat durchgesetzt, so daß diese rund 30 Bände tschechi­scher Manuskripte im Sommer 1776 dem StA. zuwuchsen. Eine zweite er­hebliche Bereicherung bildeten wenig später, 1783, die aus dem Nachlaß des gewesenen Kustos der Hofbibliothek Franz Ad. Kollár angeforderten 50 handschriftlichen Codices dieses Gelehrten, durchwegs die ungarische Geschichte betreffend. Diese Anforderung war auf Grund landesfürstlicher Anordnungen erfolgt, die die Schriftennachlässe verstorbener Staatsdiener mit Rücksicht auf die bisher gemachten üblen Erfahrungen unter besondere Kontrolle stellte.1 Sehr zum Schaden des Archivs wurde die Verordnung späterhin nur höchst selten in Anwendung gebracht. Im Jahre 1784 waren auch die ersten Zuwächse von Manuskripten aus dem kaiserlichen Kabinett zu verzeichnen, allerdings nur zwei Bände von unbestimmter oder, wenn man will, Provenienz Kabinett. Zu jener Zeit hatte Weinkopf bereits mit seinem oben erwähnten Re­pertorium (AB. 2) begonnen, wie wir aus einem Promemoria Roschmanus über die von ihm „auf Allerhöchste mündliche Anfrag“ im April 1782 über­nommene „haupteinrichtung des k. k. geh. Hausarchivs“ erfahren. „Die Archivsakten, Fascicul und Bücher extrahiert der Official Weinkopf“, heißt es dort, „und bringt sie in eine wahre registratursmäßige Ordnung.“ Er verzeichnete, wie wir gehört haben, im ganzen 32 „Bücher“,1 2 also einen 1 Vgl. F. v. ßeinöhl, Politische Nachlässe des 19. Jahrhunderts, in: Korrespondenzblatt des Gesamtvereines der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 1926, Sp. 209; L. Bittner, Das Eigentum des Staates a. a. O. S. 319, bes. Anm. 57 und Bd. I S. 53*. 2 AB. 2/2, fol. 2.

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