Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Urkundenabteilung von Paul Kletler
124 Die Urkundenabteilung. wissenschaftliche Benützung solcher Privatarchive ermöglicht werde.“ Früher half man sich eben zu dem gleichen Zweck durch Abschriftnahme. Ein zweiter Zweck der Anfertigung von Urkundenabschriften war die Schonung der Originale, die Verhütung ihres etwaigen Verlustes und die Erhaltung wenigstens ihres Wortlautes (Reinhart nennt die Anfertigung von Urkundenabschriften „conservativ wichtig“). Diesem zweiten Zweck, dessen Verfolgung vom Standpunkte des „Archivalienschutzes“ von großer Bedeutung ist, diente natürlich ebenso die Abschriftnahme im StA. liegender Urkunden wie die fremder. Mit dem Abschreiben von Urkunden begann man gleich bei der Gründung des StA., indem Rosenthal gemäß seinen Instruktionen in Innsbruck und Graz von den die Länder betreffenden Urkunden durchaus und auch von den übrigen Urkunden fallweise nur Abschriften anfertigen ließ, während die Originale dort blieben.1 In dem neu errichteten StA. nimmt dann das Urkundenabschreiben unter den Amtsarbeiten einen wichtigen Platz ein. In seiner Denkschrift über die Einrichtung des Archivs von 1762 führt Rosenthal als 11. Punkt an: „Verzeichnis oder Extrahierung der in denen Registerbüchern enthaltenen kayserlich königlichen hungarischen, böhei- mischen und österreichischen Urkunden, nebst Abschreibung der wichtigeren und sonst abgängiger Stücke“ und als Punkt 15: „Häufige Sammlungen abschriftlicher diensamer Urkunden ... aus verschiedenen Communitäten, Klöstern und anderen Privatarchiven, wozu man bisher durch freundschaftliche Wege ... den Zutritt und sogar die Communication der Originale zum bequemeren Gebrauche ad manus erhalten hat. ... Durch solche Wege und Mittel hat man auch schon viele Originalurkunden und Manuskripta aus Privathänden zu dem Archive herbeygebracht“.2 Es wurden somit damals sowohl Urkunden des StA. als auch Urkunden fremder Archive abgeschrieben, und zwar letztere teils an Ort und Stelle, teils indem man sie ins StA. entlehnte. Es waren Urkunden des Domkapitels von St. Stephan, der Propstei von St. Dorothea, des Jesuitenkollegs, der Stadt Wien, der Klöster Klosterneuburg, Göttweig, Heiligenkreuz, Zwettl, Neuberg, Seitenstetten, der Fürsten von Liechtenstein, der Grafen von Hardegg, der Maltheser, der Propstei Wischehrad in Prag, der Klöster Braunau und Osseck in Böhmen und Bruck und Raigern in Mähren. Im Jahre 1779 war „der größte Teil der wichtigeren Urkunden“ bereits abgeschrieben. In der Tat stammen von den 51 Schachteln füllenden, chronologisch geordneten Abschriften „Österreichische Urkunden 816—1845“ die Abschriften der „wichtigen“ Urkunden meist aus der Zeit Rosenthals und sind auch zum Teil von ihm selbst — sonst besonders von Strahl, Weinkopf und Weißenhahn — geschrieben. Diese älteren, unter Rosenthal entstandenen Abschriften3 sind, abgesehen 1 Siehe Bd. I S. 17* Anm. 6 und S. 18* Anm. 9 und meine „Einleitung“ S. 3. 2 Siehe Winter a. a. 0. S. 73ff. 3 Eine geringe Zahl von Abschriften stammt aus noch früherer Zeit: so Abschriften (und Übersetzungen ins Deutsche) der Hausprivilegien aus dem 16. Jahrhundert, die Abschrift einer Urkunde Heinrichs IV. vom 4. Febr. 1057 für Salzburg gleichfalls aus dem 16. Jahrhundert, oder z. B. eine laut Vermerk von dem Innsbrucker Hofarchivar Anton Roschmann (dem Vater des Kassian Roschmann) im Jahre 1749 angefertigte und in Stams mit dem Original verglichene Abschrift einer Urkunde vom 12. März 1275 usw.