Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Urkundenabteilung von Paul Kletler
Die Urkundenabschriften. 125 von der Schrift, durch Vermerke von Rosenthals Hand über die erfolgte Kollationierung oder auch gelegentlich über Drucke der betreffenden Urkunden zu erkennen und im allgemeinen daran, daß diese Vermerke, wenn sie nicht überhaupt ganz fehlen, sehr knapp gehalten sind: „Coli, cum orig.“ oder nur „Coli.“ ohne Nennung des Abschreibers und des Vergleichers, während sich auf den jüngeren Abschriften ausführliche Vermerke mit namentlicher Anführung der Beamten, die die Abschrift angefertigt und kollationiert hatten, finden; es heißt etwa: „cop. Dr. Winter, coli. Dr. Weyda 27/10 1871“ oder sogar noch ausführlicher: „copiam fecit X, collat. (cum originali) per Y“; dann folgen bisweilen noch Angaben über die äußeren Merkmale der Urkunde, über ihre Echtheit und über etwa vorhandene Drucke. Einige Abschriften der Rosenthalschen Periode liegen heute auch in der Allgemeinen Urkundenreihe. Die zweite Periode der Anfertigung von Urkundenabschriften fällt unter Hormayr (vgl. B. I. S. 53*), der, besonders von Knechtl unterstützt, in großzügiger, systematischer Weise zahlreiche Urkunden sowohl des StA. als auch anderer (Gemeinde- und Kloster-) Archive abschreiben ließ. Hor- mayrs große Aktion zur Erfassung der Gemeindearchive wurde eingeleitet durch ein von Knechtl verfaßtes Schreiben vom 31. Okt. 1812 an den Statthalter von Niederösterreich Franz Grafen Saurau, er möge an die Städte und Märkte von Niederösterreich ein Zirkular erlassen, sie sollten die vorhandenen oder eben bei diesem Anlaß anzulegenden Repertorien oder Elenche über ihre Archive der niederösterreichischen Regierung vorlegen. Auf Grund dieser Verzeichnisse, deren seinerzeitige Übermittlung er erbittet, wollte dann Hormayr die Einsendung der für das StA. notwendigen oder nützlichen Stücke beantragen, „um davon beglaubigte Copien zu nehmen, die Urschrift aber mit der behörigen Sorgfalt ehestens zu remitieren“. Der Erfolg dieser Eingabe war ein bezüglicher Erlaß Sauraus vom 4. Nov. 1812 und schließlich wurden auf Hormayrs Ersuchen in der Tat Originalurkunden der Gemeindearchive von Wiener-Neustadt, Gumpoldskirchen, Klosterneuburg, Baden, Himberg, Aspang, Hainburg, Stein, Waidhofen a. d. Thaya, Zwettl, Retz, Tulln, Korneuburg, Hohenruppersdorf und Mödling ins StA. eingeliefert, abgeschrieben und wieder an die Gemeinden zurückgeschickt. Diese Abschriften sind heute in die Allgemeine Urkundenreihe eingeteilt, z. T. auch in der Handschriftenabteilung aufgestellt.1 Ungefähr gleichzeitig wurden auch Abschriften zahlreicher Klosterurkunden angefertigt, und zwar nicht nur der eben damals ins StA. gelangten Urkunden der aufgehobenen Klöster Innerösterreichs, besonders von Göß, Seckau und Seitz, sondern auch Abschriften von Urkunden, die sich nicht im StA. befanden, wie die Urkunden der aufgehobenen Klöster Niederösterreichs oder die Urkunden der nicht aufgehobenen Klöster. Nach einem von Knechtl angelegten Verzeichnis des Jahres 18132 waren seit 1811 im StA. Abschriften aus folgenden Kloster- und Stiftsarchiven hinterlegt: Niederösterreich: Passau (Hochstift) 10 Stück (993—1200), St. Andrä a. d. Traisen 5 Stück (993—1295), Klosterneuburg 50 Stück 1 Böhm, Supplementissimum (AB. 448 a) 1133 und 1144 (Tulln und Wiener-Neustadt). 2 Keg. d. StA. 70/1812(1).