Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

Anlagen zu diesem Artikel sind diese Bestände nicht einmal verzeichnet.1 Vorher aber wurden die eben aufgezählten, für das deutsche Recht inter­essanten Urkunden photographiert und die Lichtbilder chronologisch in die Allgemeine Urkundenreihe eingeteilt.1 2 Die Urkunden des Archivs der Republik Ragusa. Von den aus dem Geschäftsgang der Republik Ragusa erwachsenen Ur­kunden seit dem 12. Jahrhundert wurde ein ansehnlicher Bestand ins StA. gebracht. Und zwar erfolgte die Einlieferung eines Teils bereits i. J. 1818 (die vom 24. November datierte Empfangsbestätigung wurde über die Staatskanzlei und die Hofkanzlei dem dalmatinischen Gubernium über­mittelt),3 die des Hauptteils in den Dreißigerjahren des 19. Jahrh.4 Gemäß den auf der Grundlage des Provenienzprinzips geschlossenen archivalischen Abkommen mit Jugoslawien vom 5. und 15. April 1920 wurden alle Ragusaner Urkunden an Jugoslawien ausgeliefert; das Protokoll ist vom 17. April 1920 datiert,5 * die tatsächliche Übergabe erfolgte nach den origi­nalen Übernahmsbestätigungen auf den letzten Seiten der drei Bände des Repertoriums XIV A, B und C (AB. 395/1 bis 3) bereits am 31. März und 1. April 1920. Die Abgabe dieser Urkunden stellt ein über die Bestim­mungen des Friedensvertrages hinausgehendes Zugeständnis dar. Denn nach Art. 195 des Staatsvertrages von Saint-Germain hätte über die Ab­gabe historischer Bestände erst ein Komitee von drei Juristen zu ent­scheiden gehabt. In den Anlagen zu diesem Artikel sind diese Bestände nicht einmal verzeichnet.8 Die „Designation“ der vom StA. im Jahre 1831 verlangten Ragusaner Urkunden zählt auf: Originalurkunden (Privilegien) der Könige von Un­garn, der slawischen Fürsten, der Könige von Frankreich, von Spanien und Sizilien, der griechischen Kaiser und im besonderen Urkunden Karls V.; endlich Staatsverträge (Friedensverträge und Bündnisse) mit den euro­päischen Großmächten.7 Diese Aufzählung deckt sich mit dem Inhalt der Repertorien XIV A und C. Repertorium XIV A (AB. 395/1) enthält die Urkunden in lateinischer Sprache, etwa 250 Stück; das älteste Original vom 27. Sept. 1186 ein Freundschaftsbündnis mit dem Supan Nemagna, das jüngste vom 10. Mai 1780 ein Manifest des Kaisers Mohamet von Marokko. Von den Unter­abteilungen dieses Bestandes seien besonders angeführt: Neapel und Sicilien mit Urkunden (die Empfänger sind immer die Ragusaner) der angiovinischen Könige Karl (1382 Bewilligung, in seinen Staaten Konsuln zu ernennen) und Ludwig (1384, 1389, 1399) sowie der Könige von Arago- nien und Sizilien (Alphons, Salvus conductus für die Ragusaner 1428, 1430, 1 Vgl. L. Bittner, Die zwischenstaatlichen Verhandlungen a. a. O. S. 72. 2 Vgl. Arbon Klodzinski, 0 Archivum Skarlica kononego na Zamku Krakwskim (vom Archiv des Kronschatzes im Krakauer Schloß), Collectanea ex archivo collegii Historici Series 2 tomus 1. Krakau 1928. 3 Reg. des StA. Z. 15/1818. 4 Reg. des StA. Z. 11/1831, 250/1920. 5 Reg. des StA. Z. 272, 339/1920. 6 Vgl. L. Bittner, Die zwischenstaatlichen Verhandlungen a. a. O. S. 72. 7 Reg. des StA. Z. 11/1831. Das polnische Reichsarchiv — Die Urkunden des Archivs der Republik Ragusa. 117

Next

/
Thumbnails
Contents