Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

112 Die Urkundenabteilung. Beheim verzeichnet), oder in der Abt. Römisch Kaiser und Kunig auf die Bestätigung Karls IV. von 1350 über den Empfang der Reichskleinodien von Markgraf Ludwig von Brandenburg, oder in der Abt. Brandenburg auf den Pfandrevers des Burggrafen Friedrich von Nürnberg um Branden­burg vom 3. Mai 1415 (der aber als Reichsurkunde anzusprechen ist) sowie auf einzelne Urkunden noch in anderen Abteilungen (s. S. 31 f., 36, 38). Rosenthal, der übrigens auch noch in Innsbruck einen Teil dieser durch Kaiser Sigismund nach Österreich gekommenen Urkunden auf­stöberte und nach Wien brachte,1 stellte nun alle böhmischen Urkunden in das aus Prag geholte böhmische Kronarchiv zurück.2 Wenn hiebei auch einige Urkunden des Kronarchivs fälschlich zu den österreichischen Urkun­den gerieten, bzw. dort verblieben — so z. B. die eben erwähnten Urkunden der Kurfürsten von 1362 —, so wurde auch umgekehrt eine Reihe von Urkunden des österreichischen Schatzgewölbes und anderer Bestände ins Böhmische Kronarchiv eingeteilt: so z. B. die Beitrittsurkunden der böhmi­schen, mährischen, Egerländer und Glatzer Stände und der Fürsten und Stände von Ober- und Niederschlesien zur Pragmatischen Sanktion von 1720 und 1721 (sie waren nach vorübergehender, vorläufiger Verwahrung in der böhmischen Hofkanzlei sofort nach der Gründung des StA. in dieses übertragen worden, um hier bestimmungsgemäß zusammen mit der Haupt­urkunde und den übrigen Beitrittsurkunden der Pragmatischen Sanktion dauernd hinterlegt zu werden), oder — von älteren Dokumenten — etwa aus der Putschabteilung Ungarn der Waffenstillstand zwischen Kaiser Friedrich III. und Matthias Corvinus vom 12. Aug. 1459. Zu allen nach dieser Rückstellung nunmehr in der böhmischen Abtei­lung vereinigten Urkunden wurde ein chronologisches Repertorium von Roschmann verfaßt und auch geschrieben (AB. 387 b), das dann die Vor­lage für Weinkopfs Repertorium der böhmischen Urkunden (AB. 387 e) bildete. Nach dem Weinkopfschen Repertorium umfaßte die böhmische Urkundenabteilung 2285 Urkunden aus dem Zeitraum 1157—1781. Den Kern bildete das Archiv der Luxemburger (besonders die Urkunden Karls IV.), darauf folgen die Urkunden der Habsburger als Könige von Böhmen von Ferdinand I. und Maximilian II., immer spärlicher werdend über Rudolf II., Matthias, Ferdinand II. und III. bis Leopold L; den Schluß bilden die erwähnten Urkunden zur Pragmatischen Sanktion. Diese Urkunden — mit Ausnahme eben der Beitrittsurkunden zur Pragmatischen Sanktion und noch einer Reihe anderer, von denen gleich die Rede sein wird — wurden nun auf Grund des Prager Übereinkommens vom 18. Mai 1920 (Österr. Staatsgesetzblatt Nr. 479) an die Tschechoslowa­kische Republik ausgeliefert: und zwar am 14.—16. Dezember (das Proto­koll ist am 18. Dezember aufgenommen) die Urkunden des Kronarchivs, der Landtafel, des Archivs der Herren von Lippa usw. samt dem zugehöri­gen Repertorium XII a (AB. 389); am 14. Dez. 1921 181 Böhmen betret­ende Urkunden in tschechischer Sprache, die 1851 aus dem Hofkammer­archiv ins StA. gekommen waren, wieder mit dem zugehörigen Reperto­1 Siehe S. 68 f. 2 Reg. des StA. Z. 14/1763.

Next

/
Thumbnails
Contents