Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

Das böhmische Kronarchiv. 113 rium XII b (AB. 391); ferner etwas über 100 Urkunden aus dem Zeitraum 1436—1767, zum Teil in tschechischer Sprache, die in dem zurückbehalte­nen Repertorium ad XII (AB. 392), einem Nachtrag zum Repertorium XII a, eingetragen sind; endlich die Urkunden der aufgehobenen böhmischen und mährischen Klöster samt dem Repertorium XIII (AB. 393 und 394) —■ ein Bestand, der allerdings nicht in dieses Kapitel gehört. Die Auslieferung aller dieser Bestände stellt ein über die Bestimmungen des Friedensver­trages hinausgehendes Zugeständnis dar, denn nach Artikel 195 hätte erst das Drei-Juristen-Komitee darüber zu entscheiden gehabt, ob diese Be­stände seinerzeit unter Verletzung des Rechtes der böhmischen Länder nach Wien gebracht worden sind.1 Von den im StA. verbliebenen Repertorien kann uns nur das von Weinkopf geschriebene Repertorium der böhmischen Urkunden (AB. 387 e) über den ausgelieferten Bestand, also in erster Linie über das böhmische Kronarchiv, unterrichten. Die bei der Auslieferung zurückbehaltenen 173 Urkunden sind in diesem Repertorium mit einem blauen Kreuz bezeich­net. Es sind, wie ja ausgeführt wurde, zum kleineren Teil überhaupt keine Kronarchivsurkunden — sie wurden von Rosenthal fälschlich in das Kron­archiv eingeteilt und sind so in die böhmischen Repertorien geraten — und gehören den Urkunden des Gesamtstaats, der Dynastie, des Reichs u. a. an. Der weitaus größere Teil der nicht ausgelieferten Urkunden aber sind Urkunden, die im Repertorium des Wiener Schatzgewölbes von Putsch (AB. 333) stehen. Teilweise decken sich beide Gruppen. Einen Teil der Putschurkunden des böhmischen Repertoriums bilden jedoch jene durch Kaiser Sigismund an Albrecht II. gekommenen Urkunden des böhmischen Kronarchivs, von denen bereits Rosenthal sagt, sie seien über 300 Jahre in österreichischen Händen gelegen, die also heute rund 500 Jahre dem öster­reichischen Staatsarchiv angehören. Aber auch bei den ausgelieferten Urkunden befinden sich noch Ur­kunden, die eigentlich nicht zum böhmischen Kronarchiv gehören. Abge­sehen von den luxemburgischen Hausurkunden (Heiratsverträge zwischen Karl IV. und Anna von der Pfalz 4. März 1349, Wenzel und Elisabeth, Tochter des Burggrafen von Nürnberg 3. Juni 1361, Sigismund und Maria von Ungarn 14. April 1375, zahlreiche Quittungen u. ä. auf Karl IV., Kauf­revers des Erzbischofs Balduin von Trier auf Karl IV. um die Grafschaft Luxemburg 17. Febr. 1348) sind da erstens einmal Urkunden aus dem brandenburgischen Archiv der Luxemburger zu nennen: brandenburgische Huldigungsurkunden auf König Wenzel 1. Sept. 1373, 21. Mai 1374 (von 40 Städten), Lehenbrief Kaiser Karls IV. auf Wenzel, dessen Bruder und Erben um die Mark Brandenburg 2. Okt. 1373, Verzichtbrief der bayrischen Herzoge auf Brandenburg 23. Nov. 1373; auch einige Wittelsbacher Urkun­den, so ein Lehenbrief Ludwigs des Römers vom 7. Mai 1353 und einer des Markgrafen Otto von Brandenburg vom 4. Juni 1373, sind hier anzuführen, da sie von den brandenburgischen Luxemburgern entweder aufgeerbt oder 1 Vgl. L. Bittner, Die zwischenstaatlichen Verhandlungen usw. 72 und in diesem Band S. 109, Anm. 2. Inventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. 6. 8

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