Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

Überblickt man diese Urkundenreihe, so fällt auf, daß die rein österreichischen Staatsverträge fehlen, so die Urkunden des Wiener Friedens von 1738 und die Friedensverträge des österreichischen Erbfolgekrieges und der schlesischen Kriege, vor allem der Aachener Friede von 1748 und der Friede von Hubertusburg von 1763. Alle diese Urkunden gehören nämlich provenienzmäßig nicht in die Registratur der Reichs­kanzlei, sondern in die der Staatskanzlei;1 sie kamen daher auch aus dieser, also getrennt von den besprochenen „Reichsurkunden“, ins StA. und sind daher im Repertorium I (AB. 375) eingetragen, wo übrigens auch die 1823 aus der Hofkanzlei übernommenen Verträge mit Polen zu finden sind. Alle Urkunden des Repertoriums XVIII (AB. 401), außer den nieder­ländischen, den aus dem Repertorium II (AB. 378/1—3) übertragenen und den im Repertorium XVIII erst später eingetragenen, sind auch im Re­pertorium I (AB. 375) eingetragen oder dort von Rosners Hand nach­getragen. Das Repertorium XVIII (AB. 401) ist von Rosner geschrieben und am 3. Dez. 1835 beendet. Die Zahl aller darin enthaltenen Urkunden beträgt gegen 1000. Zieht man hievon den etwa 130 Stück umfassenden, fast durch­wegs aus Abschriften bestehenden Bestand der aus dem Repertorium II (AB. 378/1—3) übertragenen Urkunden sowie die etwa 40 niederländischen Originale ab, so bleiben also als richtige originale „Reichsurkunden“ etwa 800 übrig. Dazu kommt nun aber noch — abgesehen von der bescheidenen Anzahl Reichsurkunden in den Repertorien I (AB. 375) und VI (AB. 381) — ein zweiter ansehnlicher Bestand: die Reichsurkunden des Mainzer Erzkanzler­archivs (vgl. AB. 248). Es sind etwa 600 Stück von 1354—1796. Ihre Ge­schichte ist in dem Abschnitt Mainzer Erzkanzlerarchiv von L. Groß mit­behandelt (siehe Bd. I S. 375 ff., besonders 394). Über die Ergänzung des Urkundenbestandes des StA. aus den im laufenden Geschäftsgang der Staatskanzlei und des Ministeriums des Äußern entstandenen Staats- und Familienurkunden wird im Bd. I S. 49* und 50* und im Bd. II S. 9 ff. gehandelt. Sie umfassen mehrere tausend Stück und reichen bis zur Gegenwart.1 Die ungarische Urkundenabteilung. Im Herbst des Jahres 1779 erhielt Roschmann den Auftrag, das „ungarische Kronarchiv“ zu ordnen. In knapp einem Jahre hatte er die „Einrichtung“ beendet, d. h. die Urkunden „in die Zeitordnung eingeteilt, extrahiert, involviert [mit Papierumschlägen versehen], auf dem Involucro mit einem kürzeren Extrakt versehen, abgeschrieben, kollationiert, in ein chronologisches Repertorio [AB. 397] eingetragen und in die mit der be­treffenden Jahrzahl bezeichneten 40 Laden hinterlegt“ und endlich auch noch ein Materialregister (AB. 397 a, 397 b) angelegt. Später waren diese Die landesfürstl. Urkundenregistraturen usw. — Die ungar. Urkundenabteilung. 101 1 Sie sind bei L. Bittner, Chronologisches Verzeichnis der österreichischen Staats­verträge, 4 Bände, Wien 1903—1917, verzeichnet.

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