Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

100 Die Urkundenabteilung. St. Georgsbund gegen die Türken, 1. April 1495 Bündnis Maximilians I. mit Venedig, Papst, Mailand und Spanien. Auch diese Urkunden lagen wahrscheinlich niemals bei den „Reichsurkunden“.1 So blieben uns also von den „älteren“ Urkunden, d. h. bis Anfang des 16. Jahrhunderts, nicht allzu viele als Bestand des 1807 übernommenen Reichsarchivs übrig. Einige seien angeführt: 16. Mai 1365 Privilegienbestä­tigung Karls IV. für die Burggrafen von Nürnberg, 16. Okt. 1379 Gerichts­privileg König Wenzels für die Stadt Rapperswyl, 14. März 1383 das er­wähnte von Popp aus Innsbruck gebrachte Beitrittsgebot Wenzels zur Fürsteneinung, 29. Sept. 1440 Verkaufsbrief der Stadt Halle um städtische Einkünfte, 16. Sept. 1442 Lehenbrief Friedrichs III. auf einen Lübecker Bürger, 17. Febr. 1448 Konkordat zwischen dem Papst und der deutschen Nation, 28. Aug. 1454 Kaiser Friedrich III. bestätigt dem Burggrafen von Nürnberg das Landgericht, 21. Jan. 1458 Versetzung der Städte Weil und Dinkelsbühl, 2. Juli 1459 Achterklärung des Hofgerichts Rottweil über die Einwohner von Eckartsweiler, 20. Aug. 1466 fünfjähriger Landfriede, 23. Okt. 1473 Belehnung des Bischofs von Lüttich mit den Temporalien, die früher erwähnten Quittungen von 1506 auf die bayrischen und schwäbi­schen Städte und Klöster. Der Hauptbestand des Repertoriums XVIII (AB. 401), das also für die ältere Zeit durch Übertragungen aus anderen Beständen und Repertorien — provenienzmäßig größtenteils falsch — „auf dem Papier“ ergänzt wor­den war, setzt aber erst mit dem 16. Jahrhundert ein. Zunächst sind da die Reichsabschiede zu nennen, besonders die wichtigen Reichsabschiede der Reformationszeit sowie andere die Reformation und die Reformationskriege betreffenden Dokumente: Schmalkadener Bündnis 1536, Übereinkommen zwischen Karl V. und Herzog Johann Friedrich von Sachsen von 1547 samt den Ratifikationen der sächsischen Herzoge, Passauer Vertrag vom 2. Aug. 1552, dann die Reichs- und Reichsdeputationsabschiede von Nürnberg 1524, Augsburg und Speyer 1526, von Augsburg 1548 (mit Interim, Reichspolizei­ordnung, Reichskammergerichtsordnung und Landfrieden), von Augsburg 25. Sept. 1555 (Religionsfriede, Vorschriften über Landfrieden und Reichs­kammergericht), von Regensburg 1576, 1582 und 1594, von Speyer 1600, von Regensburg 1603 usw. bis zum Regensburger Reichsabschied vom 17. Mai 1654. Daneben läuft nun aber, etwa seit den Vierzigerjahren des 16. Jahr­hunderts dichter und zusammenhängend, die Reihe der eigentlichen Ur­kunden, der Friedensverträge, Vergleiche, Bündnisse und anderer Staats­verträge mit Reichsgliedern und fremden Fürsten (vor allem: Münster und Osnabrück — Unterhändlerurkunden und 57 Originalratifikationen —, Nim­wegen und Ryswyk, Rastadt und Baden)2 bis zum Luneviller Frieden 1801.3 1 Diese Urkunden gehören wohl zu den 1806 in Wien zurückbehaltenen Innsbrucker Urkunden; vgl. Reg. des StA. Z. 21/1806, besonders 29, L. 144 Venedig. 2 Über Urkunden aus der Reichskanzlei Karls V. siehe K. Brandi, Berichte und Studien zur Geschichte Karls V. (Göttinger Nachrichten, philosophisch-historische Klasse, 1930 bis 1933), XI 517, 518, 522, 525, 527—532, 536, 539, 548, 549, 552. 3 Sie sind bei L. Bittner, Chronologisches Verzeichnis der österreichischen Staats­verträge, 4 Bände, Wien 1903—1917, verzeichnet.

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