Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Urkundenabteilung von Paul Kletler
Die landesfürstlichen Urkundenregistraturen seit Putsch. Keichsurkunden usw. 99 Friedrich III. zur Eroberung Mailands 1451, unter „Brandenburg“ der Aufsandbrief Markgraf Friedrichs von Brandenburg auf den Kaiser um das Kurfürstentum zugunsten seines Bruders Albrecht von 1470, oder unter „Beheim“ die Verpflichtungsurkunde des Pfälzers auf Karl IV., keinen Habsburger zum Römischen König zu wählen); hier sei auch auf die zahlreichen, Reichsangelegenheiten betreffenden Urkunden hingewiesen, die mit dem böhmischen Kronarchiv an die Tschechoslowakei ausgeliefert wurden.1 Alle diese „Reichsurkunden“ nun (mit Ausnahme der zuletzt genannten, im böhmischen Kronarchiv enthalten gewesenen) finden wir heute im Repertorium I (AB. 375), einzelne im Repertorium VI (AB. 381). Nur jener Teil, der, wie ausgeführt, von Popp und zu anderen Gelegenheiten — vielleicht bereits unter Maximilian I. — aus dem Schatzgewölbearchiv ausgeschieden wurde, ist im Repertorium XVIII (AB. 401) eingetragen. Der größere Teil der älteren Urkunden des Repertoriums XVIII (AB. 401) aber lag höchstwahrscheinlich niemals in der Abteilung Reichsurkunden und wurde nur wegen des Inhaltes der Urkunden im Repertorium XVIII eingetragen. Es sind dies vor allem Urkunden niederländischer Provenienz, die daher alle auch im Repertorium XXIII (AB. 402) zu finden sind. Und zwar hat man von den mit den ganzen niederländischen Archivbeständen nach der Besitzergreifung Belgiens durch die Franzosen geflüchteten und 1801 nach Wien gelangten Urkunden die Urkunden der deutschen Kaiser und Könige (zahlreiche Lehenbriefe und Zollprivilegien) auf die Herzoge und Grafen von Lothringen, Brabant, Geldern, Zütphen und Holland nur mit Rücksicht auf die Aussteller eben als Reichsurkunden angesehen und deshalb ins Repertorium XVIII eingetragen: z. B. 1. Juni 1196 Zollprivileg Kaiser Heinrichs VI. für Herzog Heinrich von Lothringen, 16. Okt. 1257 König Alfons bestellt den Herzog Heinrich von Brabant und Luxemburg zum Reichsverweser bis zum Rhein, 25. Juli 1349 Karl IV. bestätigt einen Lehenbrief Friedrichs II. für Herzog Heinrich von Lothringen um Maastricht, 4. Mai 1504 Achtbrief Maximilians I. gegen Herzog Ruprecht von Bayern, 5. Okt. 1528 Erbvertrag zwischen Karl V. und Herzog Karl von Geldern. Diese Urkunden (im ganzen gegen 40 Stück) liegen noch heute in der Sonderabteilung Niederländische Urkunden. Im Repertorium XVIII ist bei jedem dieser Stücke vermerkt „Nachtrag zum Niederl. Lothring. Archiv“, womit eben die Niederländischen Urkunden gemeint sind. Ja, bei diesen liegen selbst einige dieser niederländischen Urkunden des Repertoriums XVIII, bei denen dieser Vermerk fehlt (z. B. 1. März 1349 Gerichtsprivileg Karls IV. für Brabant, 25. Juli 1349 Zollprivileg desselben für Herzogenbusch). Ähnlich, nur mit dem Unterschied, daß es sich hier zum Teil wirklich um „Reichsurkunden“ handelt, wurde auch eine beträchtliche Anzahl von Urkunden des Repertoriums II (AB. 378/1—3) im Repertorium XVIII (AB. 401) eingetragen. Es sind hauptsächlich Abschriften, aber auch Originale, wie z. B. 4. Okt. 1454 Kaiser Friedrich III. bestätigt dem Hochstift Speyer seine Privilegien, 15. Nov. 1494 Aufruf Maximilians I. zum Eintritt in den 1 1 Siehe die Ausführungen über diesen Bestand. 7*