Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Urkundenabteilung von Paul Kletler
worden waren und die, da sie besonders Villach und Griffen (die Münze), also ehemals bambergische Besitzungen, betreffen, offenbar bambergisch- kärntnerischer Provenienz waren.1 Sie fehlen heute; einige sind zum Glück in Vidimierungen erhalten (23. Juni 1531: Juni 1242; 3. Jan. 1555: 8. Febr. 1060, Juni 1242, 24. Nov. 1331). 20 Urkunden von 1384—1755, von denen einige (aus dem 18. Jahrhundert) von Wolfsberger Provenienz sind, kamen 1854 aus dem Klagenfurter Kreisarchiv ins StA.2 und sind im Repertorium II (AB. 378/1—3) eingetragen. Die landesfürstlichen Urkundenregistraturen seit Putsch. Reichs' urkunden, Staats' und Familienurkunden.3 Die besprochenen alten Schatzgewölbearchive hatten sich immerwährend durch Neuaufnahme von Urkunden aus dem laufenden Verkehr ergänzt.4 Seit den Behördenorganisationen Maximilians I. und Ferdinands I. aber wurden die neuen Urkunden bei den Regierungsstellen hinterlegt, aus deren Geschäftsgang sie hervorgegangen waren, also bei der Reichskanzlei, der Hofkammer, dem Hofkriegsrat, der österreichischen Hofkanzlei und schließlich bei der Staatskanzlei, dem Kabinett des Kaisers, der Hofkommission in Familienangelegenheiten und dem Oberstkämmereramt, während die alten Archive in dem durch die Teilung von 1564 geschaffenen Zustand und Umfang, gewissermaßen abgeschlossen, erstarrten (vgl. Bd. I S. 14*). Das im Jahre 1749 gegründete StA. sollte jedoch im wesentlichen wieder wie das alte Schatzgewölbe alle Haus- und Staatsurkunden umfassen. Dazu war zweierlei nötig: erstens mußten die neu entstehenden Urkunden, Friedensschlüsse, Bündnisse und Verträge mit fremden Höfen und Reichsfürsten sowie Familienurkunden, Testamente, Heiratskontrakte, Verzichtserklärungen usw., von nun ab wieder dem StA. als einer neben den einzelnen Regierungsstellen bestehenden Sammelstelle für Urkunden zufließen (Bd. I S. 49*); und zweitens mußten zur Ausfüllung der 200jährigen Lücke zwischen den nun ins StA. gebrachten Schatzgewölbearchiven und der Gegenwart die Urkunden der angeführten Art aus den verschiedenen Behördenregistraturen eingezogen werden. Die ersten nachweisbaren Einlieferungen neuer Urkunden an das StA. erfolgten 1765; die Einziehung der alten Urkunden vollzog sich allmählich zu verschiedenen Zeiten: 1754 lieferte das Directorium in publicis et cameralibus Urkunden ab, die Staatskanzlei größere Mengen erst 1771/72 (Bd. I S. 19*) und eine Reihe von Familienurkunden gar erst 1811;5 aus der Reichskanzlei übernahm das StA. erst bei der Liquidierung dieser Stelle im Jahre 1807 zusammen mit der Re- gistratura actorum publicorum, d. h. den politischen Akten, das „Archiv“, worunter man damals eben die Urkunden verstand.6 Und endlich kamen Das Wolfsberger Archiv — Die landesfürstlichen Urkundenregistraturen usw. 97 1 Reg. des StA. Z. 20/1827. 8 Reg. des StA. Z. 3/1854. 3 Vgl. Bd. II S. 9. * Vgl. za dem Folgenden Bittner Bd. I S. 49*ff. s Über die Familienurkunden siehe Kraus Bd. II S. 9 ff. 6 Siehe L. Groß, Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei, S. 305. In ventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. 6. 7