Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

94 Die Urkundenabteilung. licher und weltlicher Fürsten (der Kaiser, der Herzoge von Österreich und Bayern, der Kardinale und Päpste — betreffend die Wahl des Erzbischofs); besonders hervorgehoben seien die Bullen Alexanders IY. von 1257 betref­fend den Streit um Salzburg zwischen Philipp von Spanheim und Bischof Ulrich von Seckau. Diese vier Salzburger Abteilungen bestehen heute nicht mehr geson­dert, sondern sind chronologisch in die Allgemeine Urkundenreihe des StA. eingeteilt (siehe S. 9). Den Auftrag zur chronologischen Ordnung erhiel­ten, wie eingangs dieses Kapitels erwähnt wurde, bereits im Jahre 1806, gleich nach der Einlieferung der Salzburger Archive, die Beamten Emmert und Knechtl; aber die Neuordnung blieb damals in den Anfängen stecken. Erst um 1890 wurde sie durch Lampel wieder aufgenommen und war am 31. Juli 1891 bis zum Jahre 1525, am 31. Juli 1894 bis zu Ende durch­geführt. Die ursprüngliche Gliederung der Salzburger Urkundenbestände ist aber noch in den Repertorien erhalten. Schon das älteste erhaltene, aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg stammende Repertorium, das Johann Stainhausser in den Jahren 1616—1618 verfaßt hat (heute AB. 359/1—3), zerfällt in drei Teile (Bände), von denen der 1. „Res ecclesiasticae“ die Geistliche Abteilung, der 2. „Res status“ die Politische Abteilung und der 3. „Res camerae“ die Kameralabteilung enthält. Die heute in Gebrauch stehenden Repertorien VIII—X (AB. 383—385) zeigen, wie wir sahen, die gleiche Einteilung, nur steht die Politische Abteilung an erster Stelle. Die neuen Repertorien sind aber durchaus keine bloße Abschrift des Stain- hausserschen Repertoriums. Dieses führt oft die auf ein Ereignis bezüg­lichen Urkunden nur zusammenfassend, häufig ohne genaue Datierung, an, während die Repertorien VIII—X die Urkunden natürlich datiert stück­weise verzeichnen; auch die besprochene Statuseinteilung verwendet die sachlichen Untergruppen des Stainhausserschen Repertoriums nur als Stütze und ist im einzelnen vielfach anders. Trotzdem ist das Stainhaussersche Repertorium noch immer von Wert, da es auch die zahlreichen, bereits bei der Übernahme im Jahre 1806 fehlenden Urkunden enthält (sie sind mit 0 bezeichnet, die vorhandenen mit a/dest/). Das Repertorium VIII (Politische Abteilung 2 Bde. = AB. 383/1,2) und das Repertorium X (Kameralabtei­lung 1 Bd. = AB. 385) sind von Rosner, das Repertorium IX (Geistliche Abteilung 1 Bd. = AB. 384) ist von Knechtl geschrieben. Über das Domkapitelarchiv gibt es ein im 18. Jahrhundert von dem Sekretär und Archivar des Kapitels, Peuker, angelegtes, aber nur bis 1300 gediehenes Urkundenverzeichnis (heute AB. 365), das nach den Ausstellern — Papstbullen, Königsurkunden und Privaturkunden — gegliedert ist; innerhalb dieser Gruppen ist die Ordnung chronologisch. Nach denselben Ausstellergruppen ist auch das neuere Repertorium von Knechtl (AB. 367) angelegt; es umfaßt den ganzen Urkundenbestand des Domkapitelarchivs, zeigt jedoch gegenüber dem Peukerschen insofern einen Rückschritt, als es innerhalb der Gruppen keine chronologische Ordnung aufweist. Rosner hat dieses Knechtische Repertorium ergänzt und dann, wie auch ein Vermerk auf dem Einbanddeckel besagt, chronologisch abgeschrieben. So entstand

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