Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

Das Archiv des Erzstiftes Salzburg. 93 des Regularstandes (19. Febr. 1123 Calixtus II.) und des Besitzes (5. Jan. 1138 Innozenz II.), Einführung der Augustinerregel (Honorius II. 1124 bis 1130), Vidimus der Säkularisationsbulle Leos X. 22. Sept. 1514 (Auf­hebung der Regel), Urkunden betreffend die Vergebung der Kanonikate, Verbesserung der Pfründen, die Propstwahl und deren päpstliche Bestäti­gung sowie die verschiedensten erzbischöflichen Verleihungen an die Pröpste und vor allem die Reihe der unter den verschiedenen Erzbischöfen festgesetzten Statuten des Kapitels, die besonders den weltgeistlichen Stand der Domherren immer wieder bestätigen (die umfangreichsten sind die im Jahre 1606 von Erzbischof Wolf Dietrich und dem Domkapitel ge­meinsam aufgerichteten); fast bei allen Urkunden des Status 22 sehen wir wieder ein auf Abtretung an das Domkapitelarchiv hinweisendes „D. K.“ beigesetzt; bei den gewöhnlich in zwei Exemplaren ausgefertigten Statuten und auch anderen Urkunden liegt bzw. lag ein Exemplar hier im Status 22 der Geistlichen Abteilung und das zweite im Archiv des Domkapitels (so z. B. eben die erwähnten Statuten von 1606); war nur ein Original vor­handen, so wurde dieses ins Domkapitelarchiv übertragen, während in der Geistlichen Abteilung Status 22 nur etwa das Konzept (z. B. bei der Bestätigung der Statuten des Domkapitels durch Paul III. vom 18. Juni 1540) oder ein Vidimus (so bei der erwähnten Säkularisationsurkunde vom 22. Sept. 1514) zurückblieb; es kommt aber auch vor, daß zwei Exem­plare im Domkapitelarchiv hinterlegt wurden (z. B. bei den Statuten aus der Zeit des Erzbischofs Matthäus Lang, von ungefähr 1530, oder bei der Bestätigung aller Rechte und Statuten des Kapitels durch Pius IV. vom 1. April 1561); außerdem endlich enthält unser Status 22 auch noch Ur­kunden über die Jurisdiktionsverhältnisse zwischen Erzbischof und Kapitel, über domkapitelsche Besitzungen undVogteien sowie Verträge des Kapitels mit Admont und St. Peter in Salzburg. Die dritte Abteilung endlich, die Kameralabteilung (Repertorium X — AB. 385), in 33 Status zerfallend, umfaßt Urkunden über Besitz und Rechte in den einzelnen Pfleg- und Landgerichten, besonders Auseinandersetzun­gen mit anderen Grundherren aus jüngerer Zeit (z. B. mit den Freiherren v. Khevenhiller wegen der Gerichtsbarkeit über die zur Herrschaft Hoch- osterwitz gehörigen, aber im Salzburger Landgericht gesessenen Unter­tanen, 1582). Die Urkunden des Archivs des Domkapitels (Repertorium XI = AB. 386). Hier befinden sich, wie wir schon hörten, die aus der Politischen Abteilung übertragenen ältesten Freiheits- und Besitzbestätigungen der deutschen Herrscher (bis Heinrich IV.) für die Salzburger Kirche sowie fast der ganze — eben besprochene — Status 22 der Geistlichen Abteilung, der ja die grundlegenden Dokumente über die Verfassung des Kapitels, das Leben und die Wirtschaft der Domherren umfaßt. Den Kern des Dom­kapitelarchivs bilden die erzbischöflichen Lehenbriefe um Güter und Ein­künfte, die Leibgedingsurkunden des Domkapitels und vor allem die Leib- gedingsreverse auf das Kapitel sowie zahlreiche Kaufbriefe, Schenkungs­urkunden und Seelgerätstiftungen. Endlich finden wir hier Mandate, Ver­ordnungen, Mitteilungen aller Art der Erzbischöfe wie auch anderer geist-

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