Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Das lothringische Hausarchiv nach Vorarbeiten von Otto Brunner von Jakob Seidl

Anleitung zur Benützung des Lothringischen Hausarchivs. 71 Nun galt es, die in Wien verbliebenen Reste des Lothringischen Haus­archivs neu zu ordnen. Die heillose Verwirrung, in die das Archiv durch seine wechselvollen Schicksale geraten war, konnte allerdings nicht voll­ständig beseitigt werden. Nachdem der Plan, eine Neueinteilung in Fami­lienakten, Korrespondenzen und Nachlässe vorzunehmen, hauptsächlich deshalb fallen gelassen wurde, weil dann die von Thiery, Knechtl und Rosner verfaßten Repertorien nicht mehr zu verwenden gewesen wären, wurde von Seidl die alte, von den drei Vorgenannten geschaffene Ordnung wiederhergestellt. Hiebei wurden auch verschiedene lothringische Archi­valien, die in früherer Zeit in den Bestand „Familienakten“ eingereiht worden waren, wieder mit dem Lothringischen Hausarchiv vereinigt. Um­gekehrt wurden Bestände, die aus der Reichshofkanzlei stammen und in das Lothringische Hausarchiv einverleibt worden waren, wieder in die erstere zurückgestellt. Gleichzeitig wurde in engster Anlehnung an die Repertorien von Thiery, Knechtl und Rosner (AB. 308/1, 2 und 4) von Seidl ein neuer AB. (308/6) verfaßt, welcher den nunmehrigen Stand des Lothringischen Hausarchivs ausweist. Wo es notwendig war, wurden in diesem Behelf die alten Repertorien ergänzt und richtiggestellt, wo die alten Repertorien ausreichten, wurde in dem neuen Behelf auf diese ver­wiesen. Ferner hat Seidl ein Personenregister zu diesem Behelf angelegt (AB. 481 a); ein Durchschlag dieses Registers ist in das erste Exemplar des Generalkatalogs IV (AB. 25, alphabetische Reihe) eingereiht worden. Lediglich die Siegelurkunden wurden aus der alten Ordnung ausge­schieden und in das Urkundenarchiv überstellt, wo sie, chronologisch ge­ordnet, die Abteilung „Urkunden des Lothringischen Archivs“ bilden.1 Zu denselben wurde von Groß und Brunner mit Ergänzungen von Latzke, Kletler und Seidl ein Repertorium verfaßt (AB. 308 a), welches auch in dem oben erwähnten Personenregister berücksichtigt ist. Zum Schlüsse noch einige Mitteilungen über die Lothringischen Hand­schriften. Mit den lothringischen Archivalien sind — ob direkt oder über Florenz ist nicht feststellbar — auch Handschriften nach Wien gekommen. Dieselben sind in den alten Handschriften-Repertorien, dann in den beiden Katalogen von Böhm und eine die lothringischen Siegel betreffende Auf­zeichnung im Supplementissimum verzeichnet. Acht dieser Handschriften wurden im Jahre 1925 gleichfalls an Frankreich abgetreten.1 2 Anleitung zur Benützung des Lothringischen Hausarchivs. 1. Handelt es sich bei den Nachforschungen um Personen, so wird zu­erst der Index (AB. 481 a) anzusehen sein, der die Signatur des betreffenden Stückes angibt. In welcher Schachtel dieses liegt, ist aus dem hier abge­druckten Inventar (AB. 308/6) ersichtlich; bei Urkunden ist im Index nur 1 Vgl. die Ausführungen Kletlers im III. Band. In der Urkundenabteilung des StA., und zwar im „Wiener Schatzgewölbe“ und in den „Urkundenregistraturen seit Putsch“, gibt es auch zahlreiche Lothringen betreffende Urkunden, die jedoch nach dem Herkunfts­grundsatz nicht in das Lothringische Hausarchiv gehören. Über diese sind die erwähnten Ausführungen Kletlers zu vergleichen. 2 Siehe die Ausführungen über die Handschriften im III. Band und I. S. 251.

Next

/
Thumbnails
Contents