Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

226 Kabinettsarchiv. inhalte, seine Übernahme in die Kabinettskanzlei und die Wiederaufnahme des Titels „Kabinettsarchiv“. Am 5. Oktober genehmigte Kaiser Franz Joseph die Anträge, am 24. dieses Monates wurde die Übernahme durchgeführt und das Archiv dem Kabinettsdirektor unterstellt.1 Wir wollen uns an dieser Stelle nur mit dem Staatsratsarchiv in jenem Umfange befassen, den es 1848 bei der Auflösung des Staatsrates besaß und unverändert bis zu seiner Unterstellung unter den Reichsrat behielt. Aus einer Aufzeichnung des späteren Direktors des Kabinetts­archivs Johann Ernest Kutschera ist ersichtlich, daß sich das Archiv mit Ausnahme der zahlenmäßig geordneten Aktenreihen in großer Unordnung befand, was wohl durch mangelnde Erkenntnis seines Wertes, vornehmlich aber durch die Überlastung der zu seiner Betreuung bestellten Beamten ver­schuldet war.1 2 Bis Oktober 1849 dauerte die Übernahme der in den verschie­denen Staatsratsbureaus befindlichen Akten.3 Wiederholter Raumwechsel brachte es mit sich, daß erst zu Beginn des Jahres 1850 an die Ordnungs­arbeiten geschritten werden konnte. Noch im selben Jahre legte Kutschera ein Übersichtsverzeichnis an,4 welches im Verein mit anderen Aufzeich­nungen des Genannten und den bei der Bearbeitung der einzelnen Teile dieses Archivs gewonnenen Erkenntnissen ein wohl ziemlich zutreffendes. Bild gibt. Das Archiv umfaßte zwei große geschlossene Archivkörper, das staatsrätliche Archiv und das Archiv der Staatskon­ferenz.5 In engerer Beziehung mit dem erstgenannten standen die Minister Kolowrat-Akten, welche mit allen im Bureau des Staats­und Konferenzministers Franz Grafen Kolowrat befindlichen Archivalien übernommen worden waren und von welchen die Akten der Jahre 1841 bis 1848 samt den zugehörigen Geschäftsbüchern dem Ministerrat als für den laufenden Gebrauch unentbehrlich übergeben worden waren.6 In engerer* durch -die Persönlichkeit des Referenten hergestellter Beziehung zum Staats­rat standen auch die Aktennachlässe der Kabinettsreferen­ten.7 Ferner befand sich hier eine erkleckliche Anzahl von Akten des. kaiserlichen Kabinetts. Von diesen sei an erster Stelle die große Gruppe der Militärakten aus den Jahren 1781—17898 genannt. Derselben Herkunft dürften wohl auch die zweite Gruppe der Militärakten der Jahre 1781—18099 sowie die sogenannten Alvinczyschen und Nostizschen Akten 1 Kabinettsarchiv K. Z. 71, 739, 750, 754/1868. Korr, ad 1056/1868 in Direktionsakt 10/1886 (sic!). Über die Geschichte dieses Kabinettsarchivs siehe S. 119f. 2 Ideen zu einer Instruktion für den Kegistratursdirektor im k. k.. Cabinets-Archiv,, in OAKA., A. 3 Über die Einzelheiten siehe Kutschera, Das k. k. geheime Cabinets-Archiv, OAKA., A., S. 14, 16, 17, 23, 27 f. 4 Dieses trägt wohl im Hinblick darauf, daß die Festigung der Verhältnisse des. Kabinettsarchivs erst Januar 1850 erfolgte, die irreführende Bezeichnung „Verzeichnis der in das k. k. Cabinets Archiv im Januar 1850 übernommenen und aufgestellten FaszikeL mit Acten“, OAKA. B. I. Nr. 1. 6 Siehe die Ausführungen über die „Staatskonferenz“ in diesem Band. 6 Siehe die Ausführungen über die „Minister Kolowrat-Akten“ in diesem Band. 2 Deren Namen siehe S. 148 f. 8 Verzeichnis von 1850: S. 1—4, 37 Nr. X. 9 Ebenda, S. 5—7.

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