Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

210 Kabinettsarchiv. schon 1802 und 1804 — auch in Justiz- und Staatspolizeisachen, in Per­sonalangelegenheiten der Polizei und in Ordenssachen verwendet.1 Nach Pflegers Tod wurde seine „Manualregistratur“ dem Staatsrats­konzipisten Yincenz Pittrich, der Pfleger zugeteilt gewesen war und seine Registratur seit ihrer Entstehung besorgt hatte, zur Verwahrung übergeben. Aus einem Bericht Pittrichs an den Kabinettsdirektor Andreas Neuberg sind die Hauptteile der Registratur bekannt. In ihr befanden sich die in die Jahre 1805—1820 fallenden Kabinettsausarbeitungen Pflegers (42 Faszikel), ein Teil des Nachlasses des Grafen Karl Z i n z e n d o r f, die Manuskripte des Joseph FreihePrn von Izdenczy und des Georg Sigismund Laki cs über das ungarische Staatsrecht, im geheimen Weg von allen juridischen Lehrkanzeln Ungarns gesammelte Diktate über das ungarische iStaatsrecht (1 Bündel), ein Index zu den unter Kabinettssperre im ehe­maligen Bureau des Staats- und Konferenzministers Joseph Grafen Wal­lis verwahrten Präsidialakten des obersten Justizpräsidenten Philipp Karl Grafen zu öttingen, Berichte aller Appellations- und Landrechtspräsi­denten über die ihrer Oberleitung unterstehenden Justizbeamten an Wal­lis (1 Bündel) mit einem unvollendeten vierbändigen Repertorium, Toisonordensakten und das Statutenbuch des Ordenskanzlers sowie zwei Bündel s t a a t s r ä t li ch e r Präsidialakten aus der Zeit, da Pfleger teils allein, teils gemeinsam mit Graf Wallis die Oberleitung des Staatsrates geführt hatte.1 2 Am 15. Okt. 1821 übernahm Pittrich noch von der Kabinettskanzlei die geheimen Finanzakten des Grafen Wallis von 1810 und am 17. Febr. 1822 die Präsidialakten Graf Öttingen s. Wir wissen ferner noch, daß sich in dieser Registratur auch Kabinettsakten Izdenczys und der Nachlaß des Gouverneurs Josef Graf Brigi do befanden.3 Diese nach Pflegers Tod somit noch vermehrte Registratur blieb nicht in ihrer Gesamtheit erhalten. Pittrich hatte zunächst alle noch un­erledigten Kabinettsakten, die bis in das Jahr 1805 zurückreichten, der Kabinettskanzlei 1820 übergeben.4 Die Berichte der Appellations- und Landrechtspräsidenten über die ihnen unterstellten Beamten an Graf Wal­lis samt ihrem Verzeichnis wurden auf kaiserlichen Befehl vermutlich 1822 dem Kaiser überreicht, der sie seinem Handarchiv einverleibte.5 In das StA. gelangten 1875 mit dem in diesem Jahre aufgefundenen Teil des Hand­archivs auch die obgenannten Verzeichnisse der Justizbeamten, sie bilden heute die Nummern 67—70 der „Vertraulichen Akten“.6 Die staatsrät- lichen Präsidialakten übergab Pittrich am 28. März 1822 dem Staats- und Konferenzrat Karl Freiherm von Kübeck,7 sie dürften ihren 1 Wurzbach, Biogr. Lexikon Bd. 22, S. 199 Nr. 2; siehe auch Hock-Bidermann, Der österreichische Staatsrat an Hand des Index. 2 Schreiben Pittrichs an Neuberg 19. Nov. 1820, Konzept bzw. Original OAKA. B. II., Pfleger und K. A. 399/1820. 3 Vermerke auf dem ebengenannten Konzept. * K. A. 398/1820 mit genauen Verzeichnissen, aus denen auch die weitere Zuweisung der Akten zur Bearbeitung ersichtlich ist. 6 Dies ist aus dem von Arneth 1865 angelegten Verzeichnis A des Handarchivs und aus dem Verzeichnis der 1875 aufgefundenen Akten ersichtlich. Siehe S. 35 Anm. 2. 6 Siehe S. 144 f. 7 Vermerk auf dem genannten Konzept des Schreibens Pittrichs an Neuberg 19. Nov. 1820.

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