Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl
Nachlaß Latour — Nachlaß Erzherzog Ludwig. 205 Gouverneur in Mähren und Schlesien ernannt, 1813 wurde er auf den Posten des Hofkanzlers berufen und 1817 zum böhmisch-galizischen Hofkanzler bestellt.1 Am 13. April 1823 unterbreitete der oberste Kanzler Franz Graf iSaurau dem Kaiser mehrere im Nachlaß Lazanskys Vorgefundene Akten aus den Jahren 1806—1815. welche seiner Meinung nach bloß zur Einsicht des Kaisers geeignet seien. In Stellvertretung des Kaisers entschied Erzherzog Ludwig auf Antrag des staatsrätlichen Referenten Cajetans Freiherrn von Münch-Bellinghausen mit Entschließung vom 24. Juni 1824, daß vier Aktenstücke, welche die Beschlagnahme von Getreide in Galizien für die durchmarschierenden polnischen Truppen 1813 betrafen, der Polizeihofstelle zu übergeben, alle anderen aber vom Staatsrat Münch aufzubewahren seien. Jene Auslieferung ist wohl versehentlich unterblieben und die Akten blieben vollzählig bei dem von Münch erstatteten, bezüglichen Vortrag vom 30. Mai 1823, der mit kaiserlicher Entschließung wieder an ihn zurückgelangt ist. Mit ihm kamen sie in die Kabinettskanzleiakten,1 2 wo sie unter ZI. 617/1823 liegen. Die Akten betreffen verschiedene Gegenstände, vornehmlich aber Personalia. Ein am 14. April 1823 wahrscheinlich in Münchs Bureau verfaßtes Verzeichnis liegt bei. Nachlaß Erzherzog Ludwig. Geb. Florenz 13. Dez. 1784, gest. Wien 21. Dez. 1864.3 Am 6. Jan. 1865 übergab die Generaladjutantur der Kabinettsdirektion drei im Nachlaß des Erzherzogs Vorgefundene Faszikel, die verschiedenerlei Akten aus dem Jahre 1818 enthielten.4 Wie aus folgendem hervorgeht, müssen ihnen noch weitere gefolgt sein, denn am 13. Jan. 1865 übermittelte die Kabinettskanzlei dem Staatsrat fünf Päcke amtlicher Schriften aus dem von diesem gesichteten Nachlaß des Erzherzogs, welche kaiserliche Handschreiben an ihn, von ihm verfaßte Einbegleitschreiben und Gutachten über Vorträge der obersten Regierungsorgane sowie mehrere unerledigte Akten enthielten. Diese fünf Päcke wurden dem staatsrätlichen Archiv überwiesen,5 wo sie geordnet und verzeichnet wurden;6 mit diesem Archiv gelangten sie in das Kabinettsarchiv. Hier unterzog sie später Archivdirektor Fischer einer Neuordnung; er schied alle Akten aus, welche im Staatsrat oder in der Staatskonferenz behandelte Gegenstände betrafen, und teilte diese in die bezüglichen Akten des Staatsrates, der Staatskonferenz und des Kabinetts (d. h. in die Kabinettskanzleiakten) ein.7 Den 1 Wurzbach, Biogr. Lexikon Bd. 14, S. 240 Nr. 9 (mit falschem Todesdatum); Todesanzeige in Wiener Zeitung 1823 Nr. 48, S. 191; Nekrolog, ebenda Nr. 154, S. 47 f. 2 Siehe S. 149. 3 Wurzbach, Biogr. Lexikon Bd. 6, S. 447 Nr. 178; W. Herbst, Enzyklopädie der neueren Geschichte Bd. 3, S. 356 f. 4 Kriegsarchiv, Generaladjutantur ZI. 5172-96-2/3. 5 Staatsrat Präs. Nr. 4. 6 OAKA. B. II. Der Akt KAD. 338/1865, der hier zitiert ist, ist unauffindbar. 7 Nahezu tausend Stück; Bericht der Kabinettsarchivdirektion vom 24. Jan. 1873 ZI. 64, OAKA. B. I. und Vorbemerkung Fischers in AB. 313a.