Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

176 Kabinettsarchiv. 1809—1918. Meri­Unterstützungs Bittschrif­Verzeichnis der betheilten Reisebitt­Vortrags­torisches ten Protokoll, nur bis 1823, Parteien, reicht bis 1819, Schriften­extrakte, Bitt­von 1824 an auch diese Bitt­1813—1817 fehlen. Wird Protokolle nur 1823 Schriften Schriften im meritorischen 1822 ersetzt durch das bis 1809—1830, Protokoll Index 1918 reichende Kassabuch 1832—1838, 1844 Zu den Bittsehriftenprotokollen des Jahres 1790 sind keine Indizes vorhanden; zu jenen des Jahres 1791 ist je ein Index, der den beiden Protokollen beiliegt, überliefert. Die geschlossene Reihe der Indizes setzt mit dem Jahre 1803 ein. Von da an wurde bis 1839 ein Index, bezeich­net als „Index über das Bittschriften-Protokoll“, geführt. In den Jahren 1807 und 1808 war eine Änderung der Protokollierung vor­genommen worden, neben einem Generalbittschriftenprotokoll wurden Partikularbittschriftenprotokolle geführt. Dementsprechend ist aus dem Jahre 1807 ein Index zum Generalbittschriftenprotokoll vorhanden, 1808 wurde nur das Protokoll über Bitt- und Beschwerdeschriften indiziert. Im Jahre 1824 wurde, wie erwähnt,1 die Führung eines eigenen Unter- stützungs-Bittschriftenprotokolles eingestellt. Da dies die Handhabung der Geschäftsbücher einigermaßen erschwerte, ging man 1840 dazu über, alle jene Bittschriften, welche nicht lediglich Unterstützungen heischten, in einem meritorischen Index, die nur Unterstützung erbittenden aber in einem eigenen Index, dem Unterstützungsindex, zu registrie­ren. Diese Scheidung wurde bis 1909 beibehalten; von 1910 an wurden beiderlei Gesuche wieder gemeinsam indiziert. Änderungen in der Be­handlung der Bittschriften machten jedoch die Anlage weiterer Indizes nötig. Der Einlauf an Bittschriften war nämlich gegen Ende der siebziger Jahre so sehr gestiegen, daß ihre Zahl jährlich gegen 30.000 betrug. Zur Entlastung der Kabinettskanzlei wurde daher eine mit 1. März des Jahres 1880 einsetzende, geänderte Behandlung der Unterstützungsgesuche verfügt. Derartige Gesuche von Personen, die im Wiener Polizeirayon wohnten, wurden hinfort in zwei Gruppen geschieden, zu deren erster jene von hilfsbedürftigen aktiven oder pensionierten öffentlichen Beamten und Dienern sowie von Hofbediensteten und den Witwen und Waisen all dieser, ferner den besseren Ständen Angehörigen zählten, in deren zweite alle übrigen verwiesen wurden. Nur die Gesuche der ersten Gruppe wurden in der Kabinettskanzlei erledigt, während jene der zweiten Gruppe der Wiener k. k. Polizeidirektion zur Erledigung übergeben wurden, der ein bestimmter Betrag zu deren Befriedigung überwiesen wurde.1 2 Für diese zweite Gruppe wurde von 1880—1908 ein Sonderindex, bezeichnet „V e r- zeichnisse der an die k. k. Polizeidirektion abgegebenen Unter Stützungsgesuche“, geführt. Von 1909 an wurden diese Gesuche, ohne sie vorher zu verzeichnen, der Polizeidirektion übergeben. 1 Siehe S. 174. 2 „Bestimmungen über die künftige Behandlung der unten bezeichneten Gesuche und Eingaben in der Kabinets-Kanzlei, 13. II. 1880.“ Korr. 300 in Direktionsakt 5/1880, oben S. 161.

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